Landratsbeschluss betreffend Errichtung einer Sparkasse für das Aushilfspersonal der Staatsverwaltung
28 - 1.1.1985 Vom 16. Dezember 1943 GS – Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für das voraussichtlich länger, als drei Monate beschäftigte Aushilfspersonal der Staatsverwaltung wird auf 1. Januar 1944 eine Sparkasse eingeführt. Der Beitrag der Mitglieder und des Staates wird auf je 4% der Grundbesoldung (ohne Teuerungszulage) festgesetzt.
2. Der Sparkasse wird ein Unterstützungsfonds mit einer einmaligen Einlage des Staates von 20'000 Fr. angegliedert. Hieraus sollen an unverschuldet entlassene Spareinleger in Notfällen Zuschüsse ausgerichtet werden.
3. Der Regierungsrat erlässt für die Sparkasse und den Unterstützungsfonds die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
4. Die Beiträge des Staates und die Dotation des Unterstützungsfonds werden auf einer neuen Rubrik 227c der Staatsrechnung 1943 belastet.
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