Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil
IV B/711/1 Beschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil Vom 6. Mai 2001 (Stand 6. Mai 2001) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2001)
Art. 1
1 Die Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil wird genehmigt.
Art. 2
1 Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse betreffend die Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil übertragen.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. SBE VII/9 439 1
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