Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtsc... (711.9)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone

Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone Vom 24. September 2009 (Stand 1. Dezember 2009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:

§ 1 Geltungsbereich

1 Dieser Beschluss regelt die Preisgestaltung für den Erwerb von Land in der Landwirtschaftszone, auf dem der Kanton den Bau und Ausbau seiner eigenen Infrastruktur, namentlich für Strassen und Gewässer, realisiert.
2 Diesem Erwerb ist jener von Land innerhalb eines Baulinien- bzw. Strassenplans gleichgestellt, wenn der Sondernutzungsplan eine Fläche in der Landwirtschaftszone beansprucht hat.
3 Dieser Beschluss gilt nicht
a) für die Bemessung von Entschädigungen des Kantons aus formeller Enteignung zu Zwecken, die bundesrechtlich begründet sind, und aus materieller Enteignung;
b) für die Bemessung von Entschädigungen, wenn mit dem Bau und Ausbau der Infrastruktur des Kantons im Einzelfall die landwirtschaft - liche Nutzung der beanspruchten Fläche im Wesentlichen uneinge - schränkt bleibt;
c) für die Preisgestaltung von Land, das der Kanton gegen Land in der Landwirtschaftszone tauscht und für den Erwerb von Realersatz durch den Kanton.

§ 2 Preis

1 Der Kanton bezahlt beim Landerwerb nach § 1 Abs. 1 Fr. 80.– pro Qua - dratmeter. 1) BGS 111.1
2 Dieser Betrag kann um maximal 10 % erhöht bzw. 10 % reduziert werden. Innerhalb dieser Bandbreite richtet sich der Preis nach der Lage und Be - schaffenheit des Landes, insbesondere nach der Produktivität des Bodens.

§ 3 Anpassung des Preises

1 Der Kantonsrat kann den Preis mit einfachem Beschluss neu festlegen.
2 Er berücksichtigt dabei die Entwicklung der Landpreise und die Teuerung.

§ 4 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 34 der Kantonsverfassung. Der Regierungsrat bestimmt das In-Kraft-Treten 1 ) . 1) In-Kraft-Treten am 1. Dezember 2009
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 24.09.2009 01.12.2009 Erlass Erstfassung GS 30, 337
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 24.09.2009 01.12.2009 Erstfassung GS 30, 337
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