Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung
IV B/7/1 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung Vom 3. Mai 1998 (Stand 3. Mai 1998) (Erlassen von der Landsgemeinde am 3. Mai 1998)
Art. 1
1 Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 bei.
Art. 2
1 Die mit dem Beitritt verbundenen finanziellen Verpflichtungen werden je - weils auf dem Budgetweg geregelt.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. SBE VII/1 20 1
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