Abkommen
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Für die Franz Blankart | Für die Jørgen Ørstrøm Møller Für die Tryggvi Johansen |
Protokoll 1
HS Tarifnummer | Warenbezeichnung |
35.01 | Kasein, Kaseinate und andere Kasein‑Derivate; Kasein‑Leime; |
3501.10 | – Kasein |
ex 3501.90 | – Andere: – – – ausser Kasein‑Leime |
35.02 | Albumine (einschliesslich Eiweiss‑Konzentrate mehrerer Molken‑Proteine mit einem auf die Trockensubstanz berechneten Gehalt an Molken‑Proteinen von mehr als 80 Gewichtsprozenten), Albuminate und andere Albumin‑Derivate: |
ex 3502. 10 | – Eier‑Albumin: – – ausser solchen, die für die menschliche Ernährung ungeeignet sind oder dafür ungeeignet gemacht werden sollen. |
ex 3502.90 | – Andere: – – Milch‑Albumin (Lactalbumin), ausser solchen, die für die menschliche Ernährung ungeeignet sind oder dafür ungeeignet gemacht werden sollen. |
Protokoll 2
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Anhang 1 zu Protokoll 2
Liste der Waren der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren, die von der Freihandelsregelung ausgeschlossen sind, welche die Färöer für Ursprungserzeugnisse aus der Schweiz anwenden
HS Tarifnummer | Warenbezeichnung |
ex 0204 | Fleisch von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung, frisch, gekühlt oder gefroren. |
ex 0206.80 | Weitere geniessbare Schlachtnebenprodukte von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung, frisch oder gekühlt. |
ex 0206.90 | Weitere geniessbare Schlachtnebenprodukte von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung, gefroren. |
ex 0210.90 | Fleisch, gesalzen, oder in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung, nicht ausgebeint. Schlachtnebenprodukte von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung. Geniessbares Mehl und Pulver von Fleisch oder Schlachtnebenprodukten, von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung. |
0401 | Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen. |
0402 | Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen. |
0403 | Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Yoghurt, Kefir und andere Milch und anderer Rahm, fermentiert oder gesäuert, auch eingedickt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen oder aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao. |
ex 1601 | Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung; Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse. |
ex 1602 | Andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten und Blut von Tieren der Schaf‑ oder Ziegengattung. |
Anhang 2 zu Protokoll 2
Art. 1
HS Tarifnummer | Warenbezeichnung |
Kapitel 3 | Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere |
15.04 | Fette und Öle und ihre Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert |
15.16 | Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, ungeestert, wieder‑verestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet: |
ex 1516.10 | – Tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen: – – ganz aus Fisch oder Meeressäugetieren gewonnen |
16.03 | Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren |
ex 1603.00 | – Extrakte und Säfte von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder andern wirbellosen Wassertieren |
16.04 | Fischzubereitungen oder Fischkonserven; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern zubereitet |
16.05 | Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht |
22.01 | Wasser, einschliesslich Mineralwasser |
2301.20 | – Mehl, Pulver und Agglomerate von Fischen oder Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren |
23.09 | Zubereitungen der für die Tierfütterung verwendeten Art: |
ex 23.09.90 | – Andere: – – Solubles von Fischen |