Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten einer Alterssiedlung der Christoph Merian Stiftung auf dem Sesselacker
Altersiedlung Sesselacker: GRB Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten einer Alterssiedlung der Christoph Merian Stiftung auf dem Sesselacker Vom 18. April 1963 (Stand 18. April 1963) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst: ¹ Der Christoph Merian Stiftung wird ein Staatsbeitrag von 30% der Baukosten bis zu Fr. 442'500.– für die Erstellung einer Alterssiedlung auf dem Sesselacker zu Lasten der laufenden Rechnung bewil - ligt. ² An die Subventionierung werden folgende Bedingungen geknüpft:
1. Ein Beamter des Amtes für Bausubventionen und Zivilschutzbau ist in die Baukommission zu
wählen.
2. Dem Regierungsrat ist die Befugnis einzuräumen, einen Delegierten in den Vorstand abzuord -
nen.
3. Anmeldungen von Basler Bürgern oder seit mindestens 15 Jahren im Kantonsgebiet niedergelas -
senen alten Männern oder Frauen sind in erster Linie zu berücksichtigen. Andere Bewerber können nur aufgenommen werden, wenn keine Anmeldungen von Baslern oder seit 15 Jahren hier niederge - lassenen Personen vorliegen. Gesuchen von Behörden des Kantons oder einer Gemeinde um Aufnah - me einer Person, welche diese Bedingungen erfüllt, ist nach Möglichkeit zu entsprechen. Ausländer dürfen nur ausnahmsweise und mit ausdrücklicher Zustimmung des staatlichen Delegierten aufgenom - men werden.
4. Soweit an der Verwaltung der Siedlung Anstand zu nehmen ist, wird dies der Leitung durch den
Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. Bei schweren Verstössen gegen die übernommenen Bedingun - gen, insbesondere bei Zweckentfremdung der Siedlung, kann der Regierungsrat die Rückzahlung des Staatsbeitrages verlangen. Zur Sicherstellung der Rückzahlung des Staatsbeitrages ist im Grundbuch ein entsprechendes Grundpfandrecht einzutragen.
5. Die Arbeiten sind aufgrund von Konkurrenzofferten so weit als möglich an die im Preise güns -
tigste Firma zu vergeben, die ihren Sitz im Kanton Basel-Stadt und die sich unterschriftlich zur Ein - haltung der Gesamtarbeitsverträge verpflichtet hat und diese nachweisbar einhält.
6. Die Jahresrechnung der Siedlung ist jeweilen dem Wirtschafts- und Sozialdepartement einzurei -
chen.
7. Dem Eigentümer wird das Recht eingeräumt, sich durch Rückzahlung des Staatsbeitrages von
den Subventionsbedingungen zu lösen. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
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