Verordnung über die Aufgaben des Ersten Staatsanwaltes (170.21)
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Verordnung über die Aufgaben des Ersten Staatsanwaltes

Verordnung über die Aufgaben des Ersten Staatsanwaltes Vom 13. Dezember 1988 (Stand 1. November 2012) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 19 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 1941
1 ) betreffend die Organi sa tion der richter li - chen Behörden (Gerichtsverfassungsgesetz), be schliesst:
§ 1
1 Der Erste Staatsanwalt hat folgende Aufgaben:
a. er leitet in administrativer und personeller Hinsicht die Staats anwaltschaft und nimmt die Geschäftsverteilung vor;
b. er vertritt die Staatsanwaltschaft gegen aussen, insbesondere gegenüber kantonalen, ausserkantonalen und ausländischen Behör den, gegenüber den Medien sowie in Gremien und an interkantonalen oder internationa - len Konfe renzen betreffend das Strafverfolgungs wesen;
c. er vertritt Strafsachen von besonderer Bedeutung vor den kantona len und eidgenössischen Instanzen;
d. er beantwortet Fragen aller Art seitens von Bürgern, Politikern, Medien und Amtsstellen des In- und Auslandes, welche grundsätzli che, über den Einzel fall hinausgehende Bedeutung haben;
e. er reicht zuhanden kantonaler Stellen Vernehmlassungen zur Ge - setzgebung ein;
f. er trifft im Rahmen der Strafprozessordnung gegenüber den Statt - halteräm tern Anordnungen über die Anhebung, Durch- und Weiterfüh rung sowie Beendigung von Ermittlungsverfahren;
g. er leitet nach Überweisung der Akten an die Staatsanwaltschaft Verhand - lun gen und Prozessführung in interkantonalen Zuständig - keitsstreitigkeiten;
h. er trägt der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion aufgrund seiner Feststel - lun gen im Strafuntersuchungswesen allfällige organisatorische Empfeh - lun gen vor.
§ 2
1 Der Regierungsratsbeschluss vom 21. Dezember 1971
2 ) betreffend Pflichten - heft des Ersten Staatsanwalts wird aufgehoben.
1) GS 18.672, SGS 170
2) GS 24.635, SGS 170.21 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 29.796
§ 3
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1989 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 29.796
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
13.12.1988 01.01.2011 Erlass Erstfassung GS 29.796 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 29.796
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 13.12.1988 01.01.2011 Erstfassung GS 29.796 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 29.796
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