Verordnung der Aufsichtskommission über die Studierendenorganisation der Pädagogischen Hochschule
1 Recht auf Zusammen- schluss Ziele Mitgliedschaft
1/2017
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
§ 4
1 Die Organe des Studierendenforums sowie deren Kompetenzen sind in Statuten festzulegen.
2 Die Statuten und deren Änderungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
§ 5 Die Versammlungen des Studierendenforums finden in der Regel
in der unterrichtsfreien Zeit statt.
§ 6
1 Das Mitspracherecht der Studierenden ist in der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Konferenzen der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen geregelt.
2 Das Studierendenforum wählt die Vertretung der Studierenden in die Konferenzen.
§ 7
1 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.
2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen 1) und in die kantonale Ge- setzessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) Amtsblatt 2004, S. 1265.
2) Fassung gemäss B der Aufsichtskommission vom 10. August 2016, in Kraft getreten am 1. September 2016 (Amtsblatt 2016, S. 1273). Statuten Versammlungen Mitspracherecht in den Konferenzen In-Kraft-Treten
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