Übereinkunft betreffend den Bau einer Anstalt für Anatomie und Physiologie
Anstalt für Anatomie und Physiologie: Übereinkunft Übereinkunft betreffend den Bau einer Anstalt für Anatomie und Physiologie
1 ) 2 ) Vom 20. September 1882 (Stand 29. Januar 1883) Zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Freiwilligen Akademischen Gesell - schaft der Stadt Basel ist folgende Übereinkunft getroffen worden: Ziff. 1
3 ) Ziff. 2
1 Das zu errichtende Gebäude, samt Bauplatz, Höfen und Zugängen wird Universitätsgut und erhält die in § 34 des Universitätsgesetzes vom 30. Januar 1866
4 ) festgesetzte rechtliche Stellung. Ziff. 3
5 ) Ziff. 4
6 ) Ziff. 5
1 Sollte das Gebäude je seiner Bestimmung für die medizinische Wissenschaft entzogen werden, so er - hält die Akademische Gesellschaft für diesen Fall das Recht, den von ihr geleisteten Beitrag zurückzu - fordern. Ziff. 6
1 Diese Übereinkunft unterliegt, nachdem die Pläne und Kostenberechnungen durch den Regierungsrat genehmigt sein werden, der Ratifikation der Akademischen Gesellschaft und sodann des Grossen Ra - tes. Basel, den 20. September 1882 Namens der Akademischen Gesellschaft Der Vorsteher: C. F. Burckhardt Der Schreiber: Dr. Isaac Iselin Namens des Regierungsrates Der Präsident: W. Klein Für den Staatsschreiber: Dr. R.Wackernagel
1) Im Gebäude ist heute das Vesalianum-Institut (Biochemie und Schweizerisches Vitamininstitut, Physiologie) untergebracht.
2) Genehmigt durch GRB vom 29. 1. 1883.
3) Ziff. 1 der Übereinkunft betrifft die Errichtung des Gebäudes und ist daher heute nicht mehr von Bedeutung. Die hier genannte Bestimmung des (alten) Universitätsgesetzes von 1866 ist am 12. 11. 1903 aufgehoben worden; eine übereinstimmende neue Bestimmung fand sich als § 3 Satz 1 im Universitätsgutsgesetz vom 16. 10. 1919, das seinerseits durch das Universitätsgutsgesetz vom 16. 6.
1999 (SG 440.400) ersetzt worden ist.
5) Ziff. 3 der Übereinkunft betrifft die Errichtung des Gebäudes und ist daher heute nicht mehr von Bedeutung.
6) Ziff. 4 der Übereinkunft betrifft die Errichtung des Gebäudes und ist daher heute nicht mehr von Bedeutung.
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