Grossratsbeschluss betreffend die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen
                            Ärztliche Versorgung: GRB  Grossratsbeschluss betreffend die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in  den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen  Vom 14. Juni 1973 (Stand 23. September 1973)  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf das vom Volke in der Volksabstimmung vom
                        
                        
                    
                    
                    
                22./24. September 1972 gutgeheissene Initiativbegehren, beschliesst:
1. Der Regierungsrat sorgt für die Einrichtung und den Betrieb von medizinischen Ambulatorien in
                            den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Er ist ermächtigt, Räumlichkeiten für den Betrieb von Gemeinschaftspraxen zur Verfügung zu
                            stellen und entsprechende Vorhaben auf andere Weise zu fördern.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Zur Koordination und laufenden Überwachung der für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung
                            erforderlichen Massnahmen setzt der Regierungsrat eine Kommission ein.  Dieser Beschluss ist zu publizieren und der Gesamtheit der Stimmberechtigten zur Annahme oder  Verwerfung vorzulegen. Er tritt auf den Zeitpunkt seiner Annahme in Kraft.  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Angenommen in der Volksabstimmung vom 23. 9. 1973.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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