Beschluss über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur Interkantonalen Vereinbarun... (410.233)
Beschluss über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur Interkantonalen Vereinbarun... (410.233)
Beschluss über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003
1. Der Kanton Schaffhausen tritt der interkantonalen Verein- barung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angebo- ten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 bei.
2. Die Zahlungsbereitschaft des Kantons für Angebote der Sekundarstufe I ist abh ängig von der Bedingung, dass die jeweilige Wohnsitzgemeinde des Schülers bzw. der Schü- lerin oder bei deren Ablehnung die Erziehungsberechtig- ten die Hälfte des zu entri chtenden Schulgeldes über- nehmen.
3. Das Erziehungsdepartement wird ermächtigt festzulegen, von welchen angebotenen Ausbildungsgängen der Kanton Schaffhausen Gebrauch machen will sowie von welchen weiteren Bedingungen er die Zahlungsbereitschaft abhän- gig macht.
4. Dieser Beschluss ist zusammen mit der Vereinbarung im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Geset- zessammlung aufzunehmen.