Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg
1 439.28 Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (G Konkordat HEP- BEJUNE) vom 10.03.2021 (Stand 01.08.2021) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
Beitritt
1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer 21-063 veröffentlichten Konkordat vom 14. November 2019 über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (Konkordat HEP-BEJUNE) bei.
Art. 2
Beiträge
1 Der Regierungsrat bewilligt die Beiträge des Kantons an die HEP-BEJUNE abschliessend.
2 Er kann diese Befugnis ganz oder teilweise der Bildungs- und Kulturdirektion übertragen.
Art. 3
Leistungsvertrag
1 Die Bildungs- und Kulturdirektion beschliesst über den Leistungsvertrag ge mäss Artikel 21 des Konkordats HEP-BEJUNE.
Art. 4
Kantonale Aufträge
1 Der Kanton kann der HEP-BEJUNE Leistungsaufträge gemäss Artikel 23 des Konkordats HEP-BEJUNE erteilen.
2 Der Regierungsrat bewilligt die entsprechenden Ausgaben abschliessend. Er kann diese Befugnis ganz oder teilweise der zuständigen Direktion übertragen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
21-062
439.28 2
Art. 5
Änderungen des Konkordats
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats HEP-BEJU NE zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 6
Austritt
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 67 des Konkordats HEP-BEJUNE zu kündigen.
Art. 7
Aufhebung eines Erlasses
1 Das Gesetz vom 23. November 2000 über den Beitritt des Kantons Bern zum interkantonalen Konkordat zur Schaffung einer gemeinsamen Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (Haute Ecole Pédagogi que, HEP-BEJUNE) 1 ) wird aufgehoben.
Art. 8
Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz tritt am 1. August 2021 in Kraft. Bern, 10. März 2021 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Costa Der Generalsekretär: Trees Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 18. August 2021 Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (G Konkordat HEP-BEJUNE) inner halb der festgesetzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist. Das Gesetz ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer
1) BSG 439.28
3 439.28 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 10.03.2021 01.08.2021 Erlass Erstfassung 21-062
439.28 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 10.03.2021 01.08.2021 Erstfassung 21-062
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