Beschluss des Kantonsrates betreffend die Überführung der Trägerschaft der öffentlic... (411.220)
Beschluss des Kantonsrates betreffend die Überführung der Trägerschaft der öffentlic... (411.220)
Beschluss des Kantonsrates betreffend die Überführung der Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Sonderschulen in eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Schaffhausen
GB Nr. 1237 werden vom Ver-
000 H) zum Restbuchwert
2'735'793.45 in s Finanzvermö-
00 S) übertragen. werden für Fr. 3'456'043.-- ypothek über 5 Jahre der uchgebühren wird verzichtet. ermächtigt, das heute schon be- von Fr. 3'000'000.-- in ein ver-
tens Fr. 100'000.-- ab dem 4. Jahr. Der Zinssatz richtet sich nach demjenigen der 10-jährigen Bundesanleihen und ist jähr- lich variabel.
7. Die Aktiven und Passiven in der Buchhaltung der Sonderschu- len per 31. Dezember 2004 werden auf 1. Januar 2005 auf die Rechnung der neuen Träger schaft „Schaffhauser Sonderschu- len" übertragen.
8. a) Das Vermögen des in de r Staatsrechnung aufg eführten Son- derschulfonds Pos. 7601 (Sondersc hulfonds) wird mit Vermö- gensstand per 31. Dezember 2004 unter gleichzeitiger Aufhe- bung dieses Fonds und der Regleme nte auf den 1. Januar 2005 an die Anstalt "Schaffhauser Sonderschulen" überwiesen. b) Der Pestalozziheimfonds Pos. 7600 wird an die "Schaffhau- ser Sonderschulen" zur Verwaltung übertragen. Dabe i sind die gültigen Fondsbestimmungen beizubehalten. II.
1 Dieser Beschluss tritt zusammen mit der Änderung vom 19. Ja- nuar 2004 des Schulgesetzes in Kraft.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen
1) und in die kantonale Ge- setzessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) Amtsblatt 2004, S. 1333.