Standeskommissionsbeschluss über die Organisation und die Zuständigkeit der öffentli... (837.101)
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Standeskommissionsbeschluss über die Organisation und die Zuständigkeit der öffentlichen Arbeitslosenkasse

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Organisation und die Zuständigkeit der öffentlichen Arbeitslosenkasse vom 12. Mai 1998 (Stand 30. August 2005) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung vom 26. April 1998 (AVALG), * beschliesst:

Art. 1 * Organisation

1 Unter dem Namen «Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell I.Rh.» (nach - folgend Kasse genannt) besteht eine öffentliche Arbeitslosenkasse nach den Vorschriften der Bundesgesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung.
2 Die Ausgleichskasse führt die Kasse.

Art. 2 * Verantwortlichkeit

1 Der Leiter 1 ) der Ausgleichskasse ist für die Führung der Kasse verantwort - lich. Die Aufsichtskommission regelt die Unterschriftsberechtigung.

Art. 3 Aufgaben

1 Die für die Führung der Kasse betrauten Personen erfüllen die ihnen von der Bundesgesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung und der Aus - gleichsstelle übertragenen Aufgaben.

Art. 4 * Aufsicht

1 Die Aufsichtskommission der Ausgleichskasse ist auch Aufsichtskommissi - on für die Kasse.
1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Ge - schlechter.

Art. 5 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Bun - desamt für Wirtschaft und Arbeit 2 ) nach Annahme durch die Standeskommis - sion in Kraft.
2) Vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) am 22. Juni 1998 genehmigt.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

12.05.1998 12.05.1998 Erlass Erstfassung -

30.08.2005 30.08.2005 Ingress geändert -

30.08.2005 30.08.2005 Art. 1 geändert -

30.08.2005 30.08.2005 Art. 2 geändert -

30.08.2005 30.08.2005 Art. 4 geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 12.05.1998 12.05.1998 Erstfassung - Ingress 30.08.2005 30.08.2005 geändert -

Art. 1 30.08.2005 30.08.2005 geändert -

Art. 2 30.08.2005 30.08.2005 geändert -

Art. 4 30.08.2005 30.08.2005 geändert -

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