Vereinbarung über die Ausübung der Jagd in der Gemeinde Reute und im Bezirk Oberegg
Kanton Appenzell Innerrhoden Vereinbarung über die Ausübung der Jagd in der Gemeinde Reute und im Bezirk Oberegg vom 26. September 1955 (Stand 26. September 1955) Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. und die Standeskommissi - on des Kantons Appenzell I.Rh. vereinbaren: 1 )
Art. 1
1 Jäger, die mit dem ausserrhodischen Jagdpatent auf dem Gebiete der Gemeinde Reute AR und Jäger, die mit dem innerrhodischen Jagdpatent auf dem Gebiete des Bezirkes Oberegg AI die Jagd ausüben, sind berechtigt, für die Erreichung ihres Jagdgebietes das Territorium des andern Kantons mit entladenen Waffen und an der Leine geführten Hunden zu durchfahren oder zu überschreiten.
Art. 2
1 Diese Vereinbarung tritt sofort in Kraft und kann nach jeder Jagd-Saison durch blosse Mitteilung an die Regierung des andern Kantons aufgehoben werden.
1) Gegenseitig genehmigt am 10./26. September 1955
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
26.09.1955 26.09.1955 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 26.09.1955 26.09.1955 Erstfassung -
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