Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen (Gebührenverordnung ASTRA, GebV-ASTRA)
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Gebühren für Typengenehmigungen
Art. 3 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
Art. 4 Gebührenbemessung
Art. 5 ⁴ Verzicht auf Gebühren
Art. 5 a ¹⁵ Gebührenermässigung
Art. 6 Gebührenzuschlag
Art. 7 Inkasso
Art. 8 Anpassung an die Teuerung
Art. 9 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 10 Übergangsbestimmung
Art. 11 Inkrafttreten
Anhang ¹⁷
Gebühren für besondere Dienstleistungen und Bewilligungen
Franken | ||
1 | Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen für Import- und grenzüberschreitende Transitfahrten mit einem Ausnahmefahrzeug oder mit unteilbarem Ladegut (Art. 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1 und 5 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. Nov. 1962¹⁸, VRV) | |
1.1 | Einzelbewilligung: | |
1.1.1 | Bei Mass- und Gewichtsüberschreitungen im Rahmen von Artikel 79 Absätze 2 und 3 VRV | 80 |
1.1.2 | Bei Mass- und Gewichtsüberschreitungen über dem Rahmen von Artikel 79 Absätze 2 und 3 VRV | |
| 200 | |
| nach Zeitaufwand | |
1.2 | Dauerbewilligung | 400 |
2 | Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen für Sonntags- und Nachtfahrten (Art. 92 Abs. 4 VRV) | |
2.1 | Einzelbewilligung | 60 |
2.2 | Dauerbewilligung | 400 |
3 | Bekanntgabe von Daten aus Informationssystemen des ASTRA | |
3.1 | Informationssystem Verkehrszulassung | |
3.1.1 | Lieferung von Halterangaben im Ordnungsbussenverfahren: | |
3.1.1.1 | Pauschalgebühr für bis zu 800 Adressangaben pro Jahr und Datenempfänger | 200 |
3.1.1.2 | jede weitere Adressangabe | 0.25 |
3.1.2 | Datenlieferung für Fahrzeugrückruf | 280 |
3.1.3 | Erstellen einer Leistungs- und Datenschutzvereinbarung: | |
3.1.3.1 | für die Lieferung von Halterangaben im Ordnungsbussenverfahren | kostenlos |
3.1.3.2 | in allen anderen Fällen | 280 |
3.1.4 | Abgabe eines bestehenden Datensatzes, pro Datenlieferung | 110 |
3.1.5 | Erstellen von kundenspezifischen Datensätzen, Auswertungen und Analysen nach Zeitaufwand, pro Arbeitsstunde | 140 |
3.1.6 | Erteilen einer Zugriffsberechtigung auf die gesamtschweizerischen, aus dem Subsystem IVZ-Personen übernommenen Daten im Subsystem IVZ-Auswertung, für die Dauer eines Jahres, pro Zugriffsberechtigung | 2000 |
3.1.7 | Erteilen einer Zugriffsberechtigung auf die gesamtschweizerischen, aus dem Subsystem IVZ-Fahrzeuge übernommenen Daten im Subsystem IVZ-Auswertung, für die Dauer eines Jahres, pro Zugriffsberechtigung | 2000 |
3.2 | Informationssystem Strassenverkehrsunfälle | |
3.2.1 | Erstellen einer Leistungs- und Datenschutzvereinbarung | 280 |
3.2.2 | Abgabe eines bestehenden Datensatzes, pro Datenlieferung | 110 |
3.2.3 | Erstellen von kundenspezifischen Datensätzen, Auswertungen und Analysen nach Zeitaufwand, pro Arbeitsstunde | 140 |
3.2.4 | Erteilen einer Zugriffsberechtigung auf die gesamtschweizerischen Daten im Auswertungssystem, für die Dauer eines Jahres, pro Zugriffsberechtigung | 2000 |
3.3 | Verkehrsmonitoring | |
Erteilen einer Zugriffsberechtigung auf die gesamtschweizerischen Daten über das Verkehrsmonitoring, für die Dauer eines Jahres, pro Zugriffsberechtigung | 2000 | |
4 | Herausgabe von Fahrtschreiberkarten | |
4.1 | Fahrerkarte | |
4.1.1 | Online-Bestellung | 70 |
4.1.2 | Papiergesuch | 85 |
4.2 | Werkstattkarte, Online-Bestellung | 70 |
4.3 | Unternehmenskarte | |
4.3.1 | Online-Bestellung | 70 |
4.3.2 | Papiergesuch | 85 |
4.4 | Kontrollkarte, Online-Bestellung | 45 |
4.5 | Ersatzkarten: Der Preis bemisst sich nach der Restgültigkeit | |
5 | Erteilung oder Verweigerung von Bewilligungen sowie Vorprüfungen im Bereich der Nationalstrassen | |
5.1 | Bewilligungen für Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen sowie für Anlagen zur Abgabe von alternativen Antriebsmitteln auf Rastplätzen (Art. 7 der Nationalstrassenverordnung vom 7. Nov. 2007¹⁹, NSV) | 300–5000 |
5.2 | Bewilligungen für die Nutzung des Nationalstrassenareals (Art. 29 NSV) und für Bauvorhaben im Bereich von Nationalstrassen (Art. 30 NSV) | 300–5000 |
5.3 | Stellungnahmen zu Baugesuchen nach Artikel 24 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960²⁰ über die Nationalstrassen | 300–1000 |
5.4 | Vorprüfung von Baugesuchen und von Gesuchen für die Bewilligung von Reklamen im Bereich der Nationalstrassen sowie Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung für diese Bewilligung: nach Zeitaufwand | |
| kostenlos | |
| 150 | |
6 | Weitere Verfügungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts | bis 5000 |