Interkantonale Vereinbarung über Vergütungen an Betriebsdefizite und die Zusammenarbeit zugunsten von Kinder- und Jugendheimen sowie von Behinderteneinrichtungen
Interkantonale Vereinbarung über Vergütungen an Betriebsdefizite und die Zusammenarbeit zugunsten von Kinder- und Jugendheimen sowie von Behinderten- einrichtungen (Heimvereinbarung) vom 2. Februar 1984 Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. hat mit Beschluss vom
8. Dezember 1986
1) den Beitritt zu dieser Vereinbarung erklärt. — — — — — — — — — — — —
1) Amtsblatt 1986 S. 744
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