Landsgemeindebeschluss betreffend den Übergang des Vermögens des Inneren Landes und des Äusseren Landes
Kanton Appenzell Innerrhoden Landsgemeindebeschluss betreffend den Übergang des Vermögens des Inneren Landes und des Äusseren Landes vom 28. April 1996 (Stand 1. Januar 1997) Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., beschliesst:
Art. 1
1 Mit der Aufhebung des Innern Landes geht das gesamte Vermögen dessel - ben (Aktiven und Passiven gemäss Bestandesrechnung per 31. Dezember
1996) an den Kanton über.
2 Der Kanton tritt in alle durch Rechtssatz oder Vertrag begründeten Rechte und Pflichten des Inneren Landes ein.
Art. 2
1 In gleicher Weise übernimmt der Kanton jenes Vermögen, welches dem Bezirk Oberegg zur Wahrnehmung der Aufgaben des Äusseren Landes ge - dient hat.
2 Es betrifft dies: a) die Liegenschaft Torfnest inkl. Zugehör; b) das dem Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung gewidmete Ver - mögen; c) die in diesen Bereichen noch nicht abgeschriebenen Investitionen.
3 Die per 31. Dezember 1996 anfallenden Amortisationsquoten werden dem Bezirk Oberegg jährlich gutgeschrieben, bis der Saldo der Investitionsrech - nung abgetragen ist. Die Amortisationszeit beträgt längstens 15 Jahre. Die jährlichen Quoten werden von der Standeskommission festgelegt. Sie kön - nen ausgesetzt werden, wenn die Entwicklung der finanziellen Situation des Bezirkes Oberegg dies angezeigt erscheinen lässt.
4 Ebenso tritt der Kanton in sämtliche gesetzlich oder vertraglich begründete Rechte und Pflichten des Bezirkes Oberegg ein, soweit sie ihm aus der Er - füllung der Aufgaben des Äusseren Landes erwachsen sind.
Art. 3
1 Die Standeskommission wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauf - tragt.
Art. 4
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Landsgemeinde am 1. Ja - nuar 1997 in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
28.04.1996 01.01.1997 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 28.04.1996 01.01.1997 Erstfassung -
Feedback