Verordnung über die Zustellung der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlage... (160.112)
Verordnung über die Zustellung der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlage... (160.112)
Verordnung über die Zustellung der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen und Erläuterungen
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1) und Art. 32
2) , Abstimmungsvorlagen und Erläuterun- Gemeindepräsidenten beziehungs- haben die Abstimmungsvorlagen und h haushaltsweise in einem Exemp- ein separates Exemplar; r von den Gemeinden zu bezeich- emplare zum freien Bezug bereit-
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
§ 3 Es steht den Gemeinden frei, jede r stimmberechtigten Person ein Exemp-
lar der Vorlagen und Erläuterungen zuzustellen.
§ 4 In den Abstimmungspublikationen ha ben die Gemeinden auf die Mög-
lichkeit der Stimmberechtigten hinzuwei sen, persönliche Exemplare ab- zuholen oder anzufordern.
§ 5
1 Diese Verordnung tritt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund am 1. August 1995 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentli- chen
3) und in die kantonale Ge setzessammlung aufzunehmen.
2 Sie ersetzt die Verordnung über die Zustellung der kantonalen Abstim- mungsvorlagen vom 17. Februar 1974. Von der Bundeskanzlei genehmigt am 10. Juli 1995. Fussnoten:
1) SHR 101.000.
2) SHR 160.100.
3) Amtsblatt 1995, S. 942