Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymna... (412.013)
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Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

Kanton Appenzell Innerrhoden Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell vom 3. November 2009 (Stand 1. Januar 2010) Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh., in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. Novem - ber 1998, erlässt folgende Weisung:

Art. 1

1 In das Gymnasium können nur Schüler 1 ) aufgenommen werden a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.; b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais; c) für das Internat.

Art. 2

1 Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell

I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.

Art. 3

1 Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.

Art. 4

1 Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Ap - penzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.
1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Ge - schlechter.

Art. 5

1 Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

03.11.2009 01.01.2010 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 03.11.2009 01.01.2010 Erstfassung -
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