Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (431.012.1)
    CH - Schweizer Bundesrecht

    Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung 1)

    (Statistikerhebungsverordnung)¹ vom 30. Juni 1993 (Stand am 1. September 2023) ¹ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
    Der Schweizerische Bundesrat,
    gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1, 6 Absatz 4, 10 Absatz 3quinquies, 14 a  Absatz 1, 16 Absatz 2 und 25 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992² (BStatG), und die Artikel 14 Absatz 1 und 15 Absatz 2 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006³ (RHG),⁴
    verordnet:
    ² SR  431.01 ³ SR  431.02 ⁴ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).

    1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen ⁵

    ⁵ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
    Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
    ¹ Diese Verordnung regelt die Durchführung von statistischen Erhebungen sowie die Bearbeitung erhobener Daten zur Erstellung von Statistiken. Sie legt in einem Anhang fest, von wem und wie welche Erhebung durchgeführt wird.⁶
    ² Sie gilt für die Voll‑, Teil- und Stichprobeerhebungen des Bundes mit und ohne Befragungen sowie für die Auswertungen von administrativen Daten.
    ⁶ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    Art. 2 ⁷ Erhebungsorgane
    Erhebungsorgane sind das Bundesamt für Statistik (BFS) als zentrale Statistikstelle und die im Anhang aufgeführten Verwaltungseinheiten und Institutionen.
    ⁷ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
    Art. 3 Durchführung
    ¹ Die Erhebungsorgane sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen; sie erarbeiten nach Anhörung der betroffenen Kreise die Erhebungsunterlagen, werten die Ergebnisse aus und veröffentlichen sie.
    ² Das zuständige Departement regelt nötigenfalls die Erhebung und Lieferung der Daten in technischen Weisungen.
    ³ Die Ausnahmen zu Absatz 1 sind im Anhang aufgeführt.
    Art. 3 a ⁸ Statistische Grundsätze und Standards
    ¹ Die Erhebungsorgane beachten bei ihrer statistischen Tätigkeit die anerkannten Grundsätze der Statistik, namentlich der fachlichen Unabhängigkeit, der Objektivität und der Geheimhaltung.
    ² Sie berücksichtigen zudem die Standards vorbildlicher Verfahren, namentlich bezüglich der Datenbearbeitung, der Datensicherheit und des Datenschutzes.
    ⁸ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    Art. 3 b ⁹ Zusammenarbeit mit der Europäischen Union
    ¹ Das BFS koordiniert die Zusammenarbeit mit der Statistikstelle der Europäischen Kommission (Eurostat).
    ² Es entscheidet im Einvernehmen mit der Direktion für europäische Angelegenheiten, dem Bundesamt für Justiz und der Direktion für Völkerrecht über das statistische Jahresprogramm Europäische Union/Schweiz im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Gemischten Ausschuss nach Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 26. Oktober 2004¹⁰ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik.
    ⁹ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    ¹⁰ SR  0.431.026.81
    Art. 4 Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden
    Interessierte Amtsstellen von Kantonen und Gemeinden können mit dem Einverständnis und nach den Anweisungen der Erhebungsorgane die Erhebungen erweitern oder zusätzliche statistische Erhebungen durchführen.
    Art. 5 Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen
    ¹ Die Erhebungsorgane können private Befragungsinstitute und Organisationen für die Durchführung der Erhebungen beiziehen.
    ² Rechte und Pflichten dieser Institute und Organisationen werden in besonderen Verträgen geregelt. Bezüglich der Verwendung von Personendaten sowie von Daten juristischer Personen verpflichten die Erhebungsorgane die Institute und Organisationen insbesondere:¹¹
    a. die Daten, die ihnen mitgeteilt oder die von ihnen im Rahmen ihres Auftrages erhoben werden, einzig zur Ausführung des Auftrages zu verwenden;
    b. die für das Erhebungsorgan durchgeführte Erhebung nicht mit anderen Erhebungen zu verbinden;
    c. den Erhebungsorganen nach Beendigung des Auftrages alle Daten zurückzugeben und elektronisch gespeicherte Daten zu löschen.
    ³ Die Erhebungsorgane vergewissern sich, dass die privaten Befragungsinstitute und Organisationen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Bearbeitung dieser Daten gemäss der Datenschutzverordnung vom 31. August 2022¹² (DSV) getroffen haben. Für Daten juristischer Personen gelten die Bestimmungen der DSV sinngemäss.¹³
    ¹¹ Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. II 52 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 ( AS 2022 568 ).
    ¹² SR 235.11
    ¹³ Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. II 52 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 ( AS 2022 568 ).
    Art. 6 Mitwirkung der Befragten
    ¹ Die zur Befragung ausgewählten natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden zur Teilnahme eingeladen. Die Auskunftspflicht richtet sich nach dem Anhang.
    ² Die ausgewählten natürlichen und juristischen Personen werden über den Charakter, die Ziele und den Ablauf der Erhebung, die Rechtsgrundlage, die Verwendung der Daten, gegebenenfalls den Auftraggeber der Erhebung sowie die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen orientiert.
    ³ Zur Beantwortung von Fragen an eine ausgewählte Person, die aus gesundheitlichen Gründen nicht antworten kann, können geeignete Vertreter hinzugezogen werden, welche die Interessen der vertretenen Person zu wahren haben. Bei Personen, die in Anstalten, Heimen und ähnlichen Kollektivhaushaltungen wohnen und nicht selber antworten können, erfolgt die Befragung der Vertreter im Einverständnis mit der Leitung.
    ⁴ Namen und Vornamen der nach Absatz 3 befragten Personen werden nicht erhoben.
    Art. 7 Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht
    ¹ Alle mit der Durchführung der Erhebungen betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln.
    ² Sie sorgen dafür, dass die erhobenen Daten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
    ³ Die Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht der privaten Befragungsinstitute und Organisationen wird vertraglich geregelt.
    Art. 8 Verwendung der Angaben
    ¹ Die Angaben aus den Erhebungen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
    ² Angaben, die nach der Verordnung vom 30. Juni 1993¹⁴ über das Betriebs- und Unternehmensregister zur Nachführung dieses Registers notwendig sind, können Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen entnommen werden, sofern diese vorgängig orientiert werden.
    ¹⁴ SR  431.903
    Art. 8 a ¹⁵ Bearbeitung von Einzeldaten
    ¹ Das BFS kann für die Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung erhobener Einzeldaten die erforderlichen personenidentifizierenden Merkmale verwenden.
    ² Es bearbeitet die aufbereiteten Einzeldaten in pseudonymisierter Form. Es pseudonymisiert sie, indem es die personenidentifizierenden Angaben durch einen nichtsprechenden statistischen Identifikator ersetzt.
    ³ Es anonymisiert die Einzeldaten, sobald deren Bearbeitungszweck dies zulässt, spätestens jedoch 30 Jahre nach ihrer Erhebung. Es anonymisiert sie, indem es den Identifikator und die personenidentifizierenden Angaben löscht.
    ⁴ Sind mit einer Statistik Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren zu untersuchen, so nimmt das BFS die Anonymisierung der Einzeldaten vor, sobald der Zweck der Statistik erreicht ist. Diese Statistiken werden im Anhang als solche gekennzeichnet.
    ¹⁵ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    Art. 9 Weitergabe von Einzeldaten
    ¹ Die Erhebungsorgane können die Einzeldaten aus den Erhebungen privaten oder öffentlichen Stellen und Statistikstellen internationaler Organisationen für statistische Arbeiten zur Verfügung stellen, sofern:
    a. die übermittelten Daten keine Personenbezeichnungen mehr enthalten;
    b. der Empfänger sich verpflichtet, die erhaltenen Daten nicht an Dritte weiterzuleiten und sie nach Beendigung der Arbeit dem Erhebungsorgan zurückzugeben oder zu vernichten; und
    c. die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.
    ¹bis Für die Bekanntgabe von Einzeldaten im Rahmen des Abkommens vom 26. Oktober 2004¹⁶ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik anwendbar sind:
    a. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009¹⁷;
    b. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 831/2002¹⁸; und
    c. die Entscheidung 2004/452/EG¹⁹.²⁰
    ² Die Erhebungsorgane dürfen Erhebungsmerkmale als Einzeldaten an Statistikstellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden für statistische Arbeiten weitergeben, sofern der Datenschutz gewährleistet ist und die notwendigen vertraglichen Abmachungen getroffen wurden.
    ¹⁶ SR  0.431.026.81
    ¹⁷ Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften, Fassung gemäss ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.
    ¹⁸ Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken – Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke, ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7; geändert durch:– Verordnung (EG) Nr. 1104/2006, ABl. L 197 vom 19.7.2006, S. 3;– Verordnung (EG) Nr. 606/2008, ABl. L 166 vom 27.6.2008, S. 16.
    ¹⁹ Entscheidung 2004/452/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können, ABl. L 156 vom 30.4.2004, S. 1; geändert durch Entscheidung 2008/876/EG der Kommission vom 6. Nov. 2008, ABl. L 310 vom 21.11.2008, S. 28.
    ²⁰ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Juni 2007 ( AS  2007  3371 ). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    Art. 10 Veröffentlichung der Ergebnisse
    ¹ Die Ergebnisse der Erhebungen werden in einer Form veröffentlicht oder zugänglich gemacht, die jede Identifizierung der befragten Personen, Haushalte, Unternehmungen oder Betriebe ausschliesst.
    ² Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
    Art. 11 Vernichtung der Personenbezeichnungen und der Erhebungspapiere ²¹
    ¹ Die Erhebungsorgane vernichten die Personenbezeichnungen und die Erhebungspapiere, sobald sie für die Erfassung, Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung der Daten sowie zur Erstellung von langen Zeitreihen nicht mehr benötigt werden.²²
    ² Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
    ²¹ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    ²² Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    Art. 12 Kostenteilung
    ¹ Der Bund und gegebenenfalls mitinteressierte Stellen tragen die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen, die Auswertung und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Die Kantone und Gemeinden tragen je die aus ihrer Mitwirkung entstehenden Kosten.
    ² Die Kantone und Gemeinden tragen die Mehrkosten, die durch Zusatzerhebungen nach Artikel 4 entstehen. Davon abweichende Regelungen sind im Anhang aufgeführt.
    Art. 13 ²³ Posttaxen für eidgenössische Zählungen
    ¹ Das BFS übernimmt die Posttaxen für folgende Sendungen im Zusammenhang mit eidgenössischen Zählungen:
    a. Sendungen bis 20 kg im Verkehr zwischen Behörden und Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden;
    b. Sendungen bis 5 kg im Verkehr zwischen den Behörden und Amtsstellen der Gemeinden und den von ihnen ernannten Zählkommissionen und Zählern.
    ² Die Kantone und Gemeinden können ihre Postauslagen für eidgenössische Zählungen dem BFS in Rechnung stellen.
    ²³ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Juni 2002, in Kraft seit 1. Aug. 2002 ( AS  2002  2067 ).

    2. Abschnitt: ²⁴ Stichprobenregister

    ²⁴ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
    Art. 13 a ²⁵ Stichprobenregister
    ¹ Für die Durchführung von Stichprobenerhebungen führt das BFS ein Stichprobenregister.
    ² Das Stichprobenregister enthält:
    a. die Daten nach Artikel 16 Absatz 1 RHG ohne Personenbezeichnungen und Adressen sowie die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister;
    b. die Daten des Adressverzeichnisses nach Artikel 16 Absatz 3 RHG;
    c. die Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz.
    ²⁵ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
    Art. 13 b ²⁶ Bearbeitungsreglement
    Das BFS erlässt ein Reglement über die interne Bearbeitung von Daten des Stichprobenregisters.
    ²⁶ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
    Art. 13 c ²⁷ Weitergabe von Stichproben
    ¹ Der Inhalt des Stichprobenregisters darf nicht gesamthaft Dritten weitergegeben werden.
    ² Aus dem Stichprobenregister dürfen die für die Befragung notwendigen Daten von Personen oder Haushalten nur weitergegeben werden für:
    a. Erhebungen, die Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind;
    b. Erhebungen, die der Bundesrat im Einzelfall anordnet;
    c. Forschungsvorhaben, die von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung nach dem Anhang der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998²⁸ sowie von eidgenössischen Forschungsstellen durchgeführt werden und die von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG sind;
    d. regelmässige Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und als Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG beurteilt werden;
    e. internationale Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert werden.
    ³ Telefonnummern von Personen, die nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind, dürfen nur den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung weitergegeben werden für Erhebungen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BFS durchgeführt werden und:
    a. Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind; oder
    b. im Einzelfall vom Bundesrat angeordnet werden.
    ²⁷ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
    ²⁸ SR  172.010.1
    Art. 13 d ²⁹ Kundendaten der Festnetztelefonie
    Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz (Kundendaten) sind:
    a. Name und Vorname oder Firma;
    b. Adresse;
    c. Rufnummer;
    d. gegebenenfalls Korrespondenzsprache.
    ²⁹ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
    Art. 13 e ³⁰ Lieferung der Kundendaten
    ¹ Die Grundversorgungskonzessionärin liefert dem BFS die Kundendaten des Dienstes zur Standortidentifikation bei Notrufen in unveränderter Form.
    ² Das BFS kann mit den Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten (Anbieterinnen) vereinbaren, dass sie ihm die Korrespondenzsprache direkt liefern.
    ³ Es prüft, ob die gelieferten Daten vollständig und aktuell sind.
    ⁴ Es meldet festgestellte Mängel der betreffenden Anbieterin. Diese liefert ihm direkt die korrekten Daten innert fünf Werktagen.
    ³⁰ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
    Art. 13 f ³¹ Termine und Form der Lieferungen
    ¹ Die Kundendaten sind dem BFS vierteljährlich innert fünf Werktagen nach dem letzten Samstag der Monate März, Juni, September und Dezember zu liefern.
    ² Sie sind über ein elektronisches Netzwerk in verschlüsselter und gesicherter Form zu übermitteln.
    ³ Ändern die Datenformate der Lieferungen an die Grundversorgungskonzessionärin, so informieren die Anbieterinnen unverzüglich das BFS.
    ³¹ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
    Art. 13 g ³² Entschädigung für Datenlieferungen
    ¹ Das BFS entschädigt die Grundversorgungskonzessionärin für die tatsächlichen Kosten der Datenlieferungen, höchstens jedoch mit 8000 Franken pro Jahr.
    ² Es entschädigt eine Anbieterin für die tatsächlichen Kosten der Lieferungen der Korrespondenzsprache, höchstens jedoch mit 2000 Franken pro Jahr.
    ³² Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).

    2 a . Abschnitt: ³³ Datenverknüpfungen

    ³³ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    Art. 13 h Begriff
    Als Datenverknüpfung gilt die Verbindung von Daten aus verschiedenen Datenquellen wie Erhebungen, Registern, Verwaltungsdaten und Messdaten.
    Art. 13 i Grundsätze
    ¹ Datenverknüpfungen dienen der Beschaffung statistischer Informationen unter Vermeidung von Erhebungen.
    ² Sie werden nur durchgeführt, soweit sie für statistische Arbeiten geeignet und notwendig sind.
    Art. 13 j Voraussetzungen
    ¹ Daten werden nur verknüpft, wenn sie die für statistische Arbeiten erforderliche Eignung und Qualität aufweisen.
    ² Zur Erfüllung seiner statistischen Aufgaben kann das BFS sowohl eigene Daten als auch Daten, über die es keine Datenherrschaft hat (Drittdaten), verknüpfen.
    ³ Wer dem BFS Drittdaten zur Verknüpfung im Auftrag liefert (Art. 13 k ), muss nachweisen, dass:
    a. ihre Erhebung und Übermittlung an das BFS sowie ihre Verknüpfung rechtmässig sind; und
    b. sie die statistisch erforderliche Qualität aufweisen.
    ⁴ Die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden dürfen zur Erfüllung ihrer statistischen Aufgaben Daten des BFS untereinander sowie mit ihren eigenen Daten verknüpfen, wenn sie sich in einem Datenschutzvertrag dazu verpflichten:
    a. den Datenschutz in gleichem Masse zu gewährleisten wie das BFS;
    b. die Daten des BFS nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung weiterzugeben;
    c. ihre fachliche Unabhängigkeit von Vollzugsorganen zu gewährleisten;
    d. ein Datenbearbeitungsreglement zu erlassen und umzusetzen;
    e. hinreichende Massnahmen für die Datensicherheit und den Datenschutz zu treffen;
    f. die Standards vorbildlicher Verfahren der Statistik einzuhalten.
    Art. 13 k Verknüpfungen im Auftrag Dritter
    ¹ Verknüpfungen im Auftrag Dritter für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik führt das BFS im Rahmen eines Datenschutzvertrags nach Massgabe seiner technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten durch. Es unterstützt insbesondere Verknüpfungsprojekte von Bund und Kantonen.
    ² Die Entschädigung richtet sich nach der Verordnung vom 25. Juni 2003³⁴ über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes.
    ³ Im Interesse der Kosten- und Arbeitseffizienz kann das BFS den Auftraggeber für bestimmte Aufgaben in den Verknüpfungsprozess einbeziehen. Diese Aufgaben werden im Datenschutzvertrag klar umschrieben.
    ³⁴ SR  431.09
    Art. 13 l Weitergabe verknüpfter Daten
    Soweit das Gesetz für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik die Weitergabe von Daten an Forschungs- und Statistikstellen des Bundes sowie an Dritte vorsieht, kann das BFS verknüpfte Daten unter den Voraussetzungen nach Artikel 9 weitergeben.
    Art. 13 m Vernichtung verknüpfter Daten
    ¹ Verknüpfte Daten sind nach Abschluss der statistischen Auswertungsarbeiten zu vernichten, wenn sie besonders schützenswerte Daten enthalten oder wenn sich aus der Verknüpfung die wesentlichen Merkmale einer natürlichen oder juristischen Person ergeben.³⁵
    ² Die übrigen verknüpften Daten dürfen für statistische Arbeiten weiterverwendet werden.
    ³⁵ Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. II 52 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 ( AS 2022 568 ).
    Art. 13 n Kennzeichnung von Datenverknüpfungen
    Statistiken, für die systematisch Datenverknüpfungen durchgeführt werden, sind im Anhang als solche gekennzeichnet.

    3. Abschnitt: Schlussbestimmungen ³⁶

    ³⁶ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
    Art. 14 ³⁷ Vollzug
    Das Eidgenössische Departement des Innern regelt die Einzelheiten der Datenverknüpfungen, insbesondere die Datensicherheit, den Datenschutz, die Anforderungen an die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden, die Organisation und den Ablauf der Verknüpfungen sowie die Voraussetzungen und die Organisation des Einbezugs Dritter in den Verknüpfungsprozess.
    ³⁷ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
    Art. 15 Inkrafttreten
    Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.

    Anhang ³⁸

    ³⁸ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009 ( AS 2009 3967 ). Bereinigt gemäss Ziff. I der V vom 14. April 2010 ( AS 2010 1647 ), Ziff. II der V vom 18. Aug. 2010 ( AS 2010 3875 ), Ziff. I der V vom 24. Aug. 2011 ( AS 2011 4035 ), vom 12. Okt. 2011 ( AS 2011 4921 ), Ziff. II der V vom 23. Mai 2012 ( AS 2012 3133 ), Ziff. I der V vom 29. Aug. 2012 ( AS 2012 4651 ), Ziff. II der V vom 18. Dez. 2013 ( AS 2013 5399 ), Ziff. I der V vom 29. Okt. 2014 ( AS 2014 3629 ), vom 28. Okt. 2015 ( AS 2015 4311 ), vom 16. Nov. 2016 ( AS 2016 3957 ), Anhang 2 Ziff. II 1 der V vom 9. Juni 2017 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister ( AS 2017 3459 ), Ziff. I der V vom 31. Jan. 2018 ( AS 2018 775 ), Anhang 2 Ziff. 1 der Krebsregistrierungsverordnung vom 11. April 2018 ( AS 2018 2019 ), Ziff. I der V vom 7. Nov. 2018 ( AS 2018 4095 ), vom 13. Dez. 2019, in Kraft seit 1. Febr. 2020 ( AS 2020 19 ), vom 27. Okt. 2021 ( AS 2021 657 ), Anhang Ziff. II 13 der V vom 17. Nov. 2021 ( AS  2021  800 ), Anhang 10 Ziff. II 17 der Strafregisterverordnung vom 19. Okt. 2022 ( AS 2022 698 ) und Anhang 2 Ziff. II 52 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 ( AS 2022 568 ).
    (Art. 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 3, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8 a Abs. 4, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 13 n )

    Liste der statistischen Erhebungen

    1. Aufgehoben

    2. Statistik der Geburten

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Hebammen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

    Besondere Bestimmungen:

    1. Die Meldung der Ursachen einer Totgeburt erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt/der Ärztin oder von der Hebamme direkt an das BFS.

    2. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin weiterleiten. Für medizinische Forschungen dürfen die Erhebungspapiere der Totgeborenen in Abweichung von Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
    3. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Schwangerschaftsdauer, Anzahl vorausgegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; gemeinsame Erhebung mit der Statistik der Geburten; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Todesfälle und Todesursachen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser

    Befragte:

    Ärzte/Ärztinnen und Hebammen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Rückfragen von Statistik- oder Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten

    4. Statistik der Anerkennungen, der Anerkennungen vor Gericht und der gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Zivilstandsämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    5. Statistik der Adoptionen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    6. Statistik der Heiraten

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Zivilstandsämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Zivilstandsämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Zivilstandsämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichts-behörden im Zivilstandswesen, Gerichte,

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Zivilstandsämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Gerichte

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser

    Befragte:

    Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Kantonale Krebsregister, Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen und andere Bundesstellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

    Besondere Bestimmungen:

    1. Die Meldung der Todesursachen erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt/von der Ärztin direkt an das BFS.
    2. Stehen Todesfälle im Zusammenhang mit einer übertragbaren Krankheit, die gemäss Verordnung vom 29. April 2015 (EpV; SR 818.101.1) über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen der Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das BFS in Abweichung von Artikel 8 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das BAG darf die Personendaten nicht an Dritte weitergeben. Es vernichtet sie nach Abschluss der Abklärungen.
    2bis. Stehen Todesfälle im Zusam-menhang mit einer Krebser-krankung, so gibt das BFS in Abweichung zu Artikel 8 dem zuständigen kantonalen Krebs-register oder dem Kinderkrebs-register die notwendigen Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 9 Absatz 3 und 11 des Krebsregistrierungsgesetzes vom 18. März 2016³⁹ weiter.
    3. Für die medizinische Forschung dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung von Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
    4. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin weiterleiten.
    5. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.
    ³⁹ SR 818.33

    11. Aufgehoben

    12. Statistik der soziodemografischen Biografien

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Zusammenführen pseudonymisierter Personen-, Haushalts-, Gebäude- und Wohnungsdaten der registerbasierten Volkszählung, anonymisierter Personen- und Haushaltsdaten aus den Volkszählungen von 1990 und 2000, pseudonymisierter Daten aus der Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung (PETRA) von 1995 bis 2010 sowie der Zivilstandsereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung für Kohortenanalysen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Strukturerhebung, Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS), Statistik der Zivilstandsereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Volkszählungen von 1990 und 2000, Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung (PETRA) von 1995 bis 2010, Register der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS)

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Name der politischen Gemeinde (mit Gemeinde-Nr.), Gliederung nach Kantonen und Bezirken. Neu entstandene politische Gemeinden, aufgehobene politische Gemeinden

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Eidgenössische Vermessungsdirektion

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Name der Staaten und Gebiete (mit BFS-Nr.), Gliederung nach Regionen und Kontinenten, unselbstständige Gebiete nach Kontinenten, alle Gebiete nach Kontinenten

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration, Altersvorsorge und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und der Haushaltsmitglieder; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe bestehend aus natürlichen Personen, einschliesslich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationalität, CAWI (Online-Fragebogen) oder CATI (telefonische Befragung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT)

    Befragte:

    Personen in Privathaushalten, ZAS und SECO

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute, ZAS und SECO

    Besondere Bestimmungen:

    Die Personen werden in vier aufeinanderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Personenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.

    16. Aufgehoben

    17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/IV‑pflichtige Einkommen, AHV/IV‑Renten und andere Leistungen der Sozialversicherungen; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO])

    Befragte:

    ZAS, SECO (Registererhebungen)

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    ZAS, SECO

    Besondere Bestimmungen:

    18. Beschäftigungsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht und Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ) nach Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen nach Geschlecht, Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten in Abhängigkeit vom geforderten Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

    Befragte:

    Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.

    19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    GAV, Ergebnisse der Lohnverhandlungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung und Stichprobenerhebung über die Lohnverhandlungen

    Befragte:

    Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle zwei Jahre (Ergebnisse der Lohnverhandlungen jährlich)

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Normalarbeitsverträge (NAV), Empfehlungen und weitere GAV-ähnliche Dokumente sowie Hausverträge bilden ebenfalls Bestandteil der Erhebung.

    20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen

    Erhebungsorgan:

    Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung

    Erhebungsgegenstand:

    Löhne nach allen Komponenten, die in der Schadenmeldung UVG definiert sind (inklusive Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad des Versicherten), Informationen über die Arbeitnehmer (Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zum Identifizieren der Wirtschaftszweige, ausgeübter Beruf, Anstellungsdatum, berufliche Stellung, Art des Arbeitsvertrages)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Versicherer der Branche Unfallversicherung

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS (verantwortlich für die Erstellung der Statistik)

    Besondere Bestimmungen:

    21. Lohnstrukturerhebung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Löhne, Arbeitszeit, personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale, AHV-Nummer

    Art der Erhebung und
    Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS) und kantonale Lehrlingsregister

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Kantonal möglich

    Befragte:

    Unternehmen, Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle zwei Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Wirtschaftszweig; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten; auf Anfrage Individualdaten mit AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und des öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich: neu entstandene Unternehmen, Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten;

    jährlich: andere Mehrbetriebsunternehmen;

    bei Bedarf: weitere Erhebungen

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesstellen, kantonale Amtsstellen, Gemeinden, Verbände

    Besondere Bestimmungen:

    In Abweichung von Artikel 9 der Verordnung dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer, die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA-Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, zu Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung veröffentlicht werden.

    23. Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform, Import / Export), demografische Merkmale der Unternehmen (Unternehmensgründungen, Überlebensraten neugegründeter Unternehmen, Bestand aktiver Unternehmen, wachstumsstarke Unternehmen, Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschaftswachstum)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen:

    Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, administrativen Daten (AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit⁴⁰)

    Aktualisierungserhebungen des BUR, landwirtschaftliche Strukturerhebung, Beschäftigungsstatistik,

    Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

    Befragte:

    Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, regionale Statistikämter, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, kantonale Ämter für Landwirtschaft

    Besondere Bestimmungen:

    Veröffentlicht werden können die Daten gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung gegliedert nach Gemeinden, geografischen Regionen, Wirtschaftsbranchen, Grössenklassen und Rechtsformen, die die Unternehmen und Institutionen betreffen, sowie nach der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten.

    ⁴⁰ Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 ( SR 170.512.1 ) auf den 1. Jan. 2022 angepasst ( AS 2021 589 ). Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.

    24. Betreibungs- und Konkursstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl Konkurseröffnungen und ‑erledigungen; Konkursverluste in Franken; Unterscheidung zwischen Konkursen von Unternehmen (mit Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, inklusive Selbstständige) und Konkursen von Einzelpersonen; Anzahl Zahlungsbefehle, Anzahl Pfändungsvollzüge und Verwertungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Betreibungs- und Konkursämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Betreibungs- und
    Konkursämter, Kantonsgerichte, Aufsichtsbehörden, Staatssekretariat für Wirtschaft (Daten dem Schweizerischen Handelsblatt entnommen)

    Besondere Bestimmungen:

    Die gerichtlichen Auflösungen gemäss Artikel 731b OR (SR 220) sind in der Anzahl der Konkurse nicht inbegriffen.

    25. Produzenten- und Importpreisindex

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnenmarkt und für den Export; Importpreise; Rabatte, Strukturdaten (Mengen, Umsätze)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Befragte:

    Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisation

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen, private Auftragnehmer

    Besondere Bestimmungen:

    Befragte, die ihre Verkaufsdaten im Internet publizieren, müssen dem BFS ermöglichen, diese Daten automatisiert aus der Webseite herauszulesen.

    26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Konsumentenpreise, Rabatte, Strukturdaten (Mengen, Umsätze). und bezeichnende Merkmale von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Private Auftragnehmer

    Besondere Bestimmungen:

    Liegen Verkaufsdaten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen

    Befragte, die ihre Verkaufsdaten im Internet publizieren, müssen dem BFS ermöglichen, diese Daten automatisiert aus der Webseite herauszulesen.

    27. Mietpreisindex

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Mietpreise, Vertragsangaben und Strukturdaten von Wohnungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung mit Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR)

    Befragte:

    Hauseigentümer/innen, Vermieter/innen, Mieter/innen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch für Vermieter/innen

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    Erhebung im Rahmen des Landesindexes der Konsumentenpreise

    28. Aufgehoben

    29. Preiserhebungen für das internationale Vergleichsprogramm

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Preise von Konsum- und Investitionsgütern, die für die privaten Haushalte, den öffentlichen Sektor und die Unternehmen von Bedeutung sind

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Private Auftragnehmer

    Besondere Bestimmungen:

    Die Erhebung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Union (EU) und den beteiligten Ländern

    30. Schweizerischer Baupreisindex

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Produzentenpreise der wesentlichen Bauleistungen der wichtigsten Bauwerkstypen im Hoch- und Tiefbau, gesamtschweizerische und regionale Resultate

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Unternehmungen, Banken, Versicherungen, Architekten und Ingenieure

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Halbjährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Organisationen der Bauwirtschaft

    Besondere Bestimmungen:

    31. Aufgehoben

    32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Buchhaltungsdaten, Beschäftigte

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

    Befragte:

    Unternehmen / ESTV

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig für die Unternehmen / obligatorisch für die ESTV (Verrechnungssteuer)

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Wertmässige Umsätze in Detailhandel und verwandten Wirtschaftszweigen nach Produktegruppen, Verkaufsfläche, Zahl der Beschäftigten

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei grösseren Unternehmen

    Befragte:

    Unternehmen und Betriebe des Detailhandels

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    In mehrjährigen Abständen

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Private Auftragnehmer

    Besondere Bestimmungen:

    34. Haushaltsbudgeterhebung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonderthemen; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) und Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS])

    Befragte:

    Privathaushalte und ZAS

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute und ZAS

    Besondere Bestimmungen:

    35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zu den Lebensbedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere soziodemografische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung und schriftliche Ergänzungsbefragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS), Neurentenstatistik (NRS), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]), kantonale Steuerregister und Statistik der Sozialhilfeempfänger/innen

    Befragte:

    Personen in Privathaushalten (Befragung), kantonale und kommunale Steuerbehörden, ZAS und SECO (Registererhebungen)

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig für Personen in Privathaushalten (Befragung)

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden, ZAS und SECO

    Besondere Bestimmungen:

    Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.

    36. Versicherungsprämienindex

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Prämien und Strukturdaten von Privat- und Sozialversicherungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Versicherer, Branchenorganisationen, Verwaltungsstellen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Private Auftragnehmer

    Besondere Bestimmungen:

    37. Landwirtschaftliche Betriebszählung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, die innerbetriebliche Diversifikation, die Mechanisierung, die Ausrüstung, die Bewässerung und die Bodenbearbeitung.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Die Landwirtschaftliche Betriebszählung setzt sich zusammen aus:

    a. Strukturerhebung:
    Vollerhebung bei den Landwirtschaftsbetrieben, die von der Umsetzung agrarpolitischer und Tierseuchen-Massnahmen betroffen sind, gestützt auf die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (SR 919.117.71);
    b. Ergänzungserhebung:
    bei allen Landwirtschaftsbetrieben, die nicht von der Umsetzung von agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen betroffen sind;
    c. Zusatzerhebung:
    Stichprobe zur Erhebung der aus a) und b) nicht verfügbaren Merkmale.

    Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Agrarpolitisches Informationssystem (AGIS), Tierverkehrsdatenbank (TVD), Zentrale Auswertungen der landwirtschaftlichen Buchhaltungsergebnisse, landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen

    Befragte:

    Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Struktur- und Ergänzungserhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst

    Periodizität:

    Strukturerhebung: jährlich

    Ergänzungserhebung: alle 3 Jahre (2013, 2016, 2019, 2022)

    Zusatzerhebung: 2013, 2016, 2020

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone (obligatorisch), Bundesamt für Landwirtschaft

    Besondere Bestimmungen:

    Strukturerhebung:

    Die Daten werden im Rahmen der Umsetzung der agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen durch die Kantone erhoben. Die Kantone liefern diese Daten bis spätestens am 31. Dezember jedes Kalenderjahres.

    Ergänzungs- und Zusatzerhebung:

    Die Daten werden direkt durch das BFS erhoben.

    Rindvieh-, Wasserbüffel-, Bisons- und Equidenbestände:

    Die Daten werden direkt aus der Tierverkehrsdatenbank übernommen.

    38. Statistik der Schlachtungen

    Erhebungsorgan:

    Schweizerischer Bauernverband (Agristat)

    Erhebungsgegenstand:

    Tierart, Herkunft, Genusstauglichkeit/-untauglichkeit, Anzahl Schlachtungen, Lebend-/Schlachtgewicht des Tieres

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich für Geflügel
    Jährlich für Kaninchen

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Waldflächen, Holzernte, Pflanzungen und Anzahl Beschäftigte für Forstbetriebe und Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald. Forstbetriebe liefern zusätzlich Informationen zu Einnahmen, Ausgaben und Investitionen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; bei Betrieben mit einer forstlichen Betriebsabrechnung (standardisierte Kosten-/Leistungsrechnung für die Forstbranche) werden die notwendigen Informationen direkt aus der entsprechenden Applikation entnommen. Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)

    Befragte:

    Forstbetriebe, Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald sowie Forstdienst

    Als Forstbetrieb gilt, wer eine minimale produktive Waldfläche in Hektaren ausweist:

    Jura ≥ 200 ha, Mittelland ≥ 150 ha, Voralpen ≥ 250 ha, Alpen und Alpensüdseite ≥ 500 ha

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Dezember–April

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Umwelt, Forstdienste (Kantonsforstämter, Kreis- und Revierförster/innen), Forstbetriebsleiter/innen

    Besondere Bestimmungen:

    40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung über das Jahr 2017, Stichproben in den Jahren 2018–2021

    Befragte:

    Sägereibetriebe der Schweiz

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Januar–Februar

    Periodizität:

    Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichprobenerhebungen

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Umwelt, Verband Holzindustrie Schweiz (HIS), Verein Senke Schweizer Holz

    Besondere Bestimmungen:

    41. Bau- und Wohnbaustatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl, Kosten und Merkmale der geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten;
    zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

    Befragte:

    Bauherren, Architekten, Amtsstellen und Unternehmen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung vom 9. Juni 2017⁴¹ über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister; jährlich für ausgewählte Erhebungsstellen

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR)

    Besondere Bestimmungen:

    Enthält auch Auskünfte gemäss Artikel 45 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung vom
    28. Juni 2000 (SR 700.1).

    ⁴¹ SR 431.841

    42. Wohnbaustatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl, Kosten und Merkmale der baubewilligten, sich im Bau befindlichen und fertig erstellten Wohngebäude und Wohnungen in Wohngebäuden

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude und Wohnungsregister (GWR)

    Befragte:

    Bauherren, Architekten

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung vom 9. Juni 2017⁴² über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR)

    Besondere Bestimmungen:

    ⁴² SR 431.841

    43. Zählung der leerstehenden Wohnungen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl und Merkmale leerstehender Wohnungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Eigentümer/innen, Liegenschaftsverwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Gemeinden (obligatorisch)

    Besondere Bestimmungen:

    44. Beherbergungsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Ankünfte und Logiernächte der Gäste nach Herkunftsländern, Beherbergungskapazität und durchschnittliche Einnahmen pro Nacht

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung bei Besitzern / Besitzerinnen und Leitern / Leiterinnen der Betriebe; Verknüpfung mit den Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

    Befragte:

    Besitzer/innen und Leiter/innen von Hotels, Kurbetrieben, Zelt- und Wohnwagenplätzen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Ab Januar 2005

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, touristische Verbände

    Besondere Bestimmungen:

    45. Fremdenverkehrsbilanz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Ermittlung der Einnahmen und
    Ausgaben der Schweiz im grenzüberschreitenden Fremdenverkehr

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebungen

    Befragte:

    Tourismusunternehmen und ‑organisationen, Organisationen der Wirtschaft und Anbieter touristischer Güter und Dienstleistungen, Einzelpersonen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Schweizerische Nationalbank

    Besondere Bestimmungen:

    46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Neue Fahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich und jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Strassen

    Besondere Bestimmungen:

    47. Strassenfahrzeugbestand

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Am 30. September immatrikulierte Strassenfahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Strassen

    Besondere Bestimmungen:

    48. Gütertransporte auf der Strasse

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Schwere Sachentransportfahrzeuge mit Immatrikulation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobenerhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen, Daten zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Befragte:

    Halter/innen von schweren Sachentransportfahrzeugen mit Immatrikulation in der Schweiz

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Referenzperioden über das Jahr verteilt

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bundesamt für Strassen

    Besondere Bestimmungen:

    49. Grenzüberquerender Güterverkehr auf der Strasse

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Sachentransportfahrzeuge mit ausländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobenerhebung mittels Interviews; Verknüpfung mit den LSVA-Daten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit

    Befragte:

    Führer/innen von Sachentransportfahrzeugen mit ausländischer Immatrikulation

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Referenztage über das Jahr verteilt

    Periodizität:

    Alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Verkehr, private Auftragnehmer/innen

    Besondere Bestimmungen:

    50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Strassen

    Erhebungsgegenstand:

    Unfälle nach Kanton und Merkmalen der involvierten Objekte und
    Personen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser durch BFS

    Befragte:

    Kantonale und kommunale Polizeistellen, Schadenzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Gemeinden, Militärpolizei, BFS

    Besondere Bestimmungen:

    Gemäss Verordnung vom 30. November 2018 über das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle (ISUV; SR 741.57), insbesondere Artikel 12 und 13

    51. Strassenrechnung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Ausgaben und Einnahmen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Strassenkörperschaften für den Bau, den Unterhalt und Betrieb des Strassenwesens

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Bund und Kantone: Vollerhebung; Gemeinden: Stichprobenerhebung

    Befragte:

    Bundesamt für Strassen, kantonale und kommunale Verwaltungen, Korporationen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Gemäss Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV; SR 725.116.21)

    52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Grenzüberquerende Motorfahrzeuge nach Herkunft

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Zählung

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

    Besondere Bestimmungen:

    53. Statistik des öffentlichen Verkehrs

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Energieverbrauch, Produktion erneuerbare Energie, Infrastruktur, Arbeitskräfte, Finanzen, Beförderungsmittel, Fahrleistungen, Verkehrsaufkommen und Verkehrsleistungen; spezifisch für den kombinierten Güterverkehr: Infrastruktur, Investitionsbeiträge und Abgeltungen, Fahrleistungen, Verkehrsaufkommen, Verkehrsleistungen.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung;

    Kombinierter Güterverkehr: Teilerhebung, Kombination modaler Daten und Statistiken

    Befragte:

    1. Inhaber von eidgenössischen Personenbeförderungskonzessionen und -bewilligungen, Eisenbahninfrastrukturkonzessionen und Netzzugangsbewilligungen für:
    – die Personenbeförderung,
    – den Gütertransport,
    – den Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen
    2. aufgrund eines Staatsvertrages oder im Grenzverkehr in der Schweiz operierende Eisenbahn-, Strassentransport- und Schifffahrtsunternehmen
    3. Betreiber von Umschlagsanlagen (nur für den Teil des kombinierten Güterverkehrs)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich,

    andere Verkehrsmittel: jährlich, 5‑jährlich

    Umschlagsanlagen des kombinierten Güterverkehrs: jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Verkehr

    Besondere Bestimmungen:

    54. Aufgehoben

    55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Personenverkehr auf Schiene und Strasse an den Alpen- und Grenzübergängen der Schweiz

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobenerhebung

    Befragte:

    Führer/innen von Personenwagen, Cars und Motorrädern, Zugreisende

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Eisenbahnunternehmen, private Auftragnehmer

    Besondere Bestimmungen:

    56. Pensionskassenstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Rechtsform, Charakteristik,
    Reglement (Finanzierung und Rechtsansprüche) und Versicherte (Aktive und Leistungsbezüger) der Vorsorgeeinrichtungen sowie buchhaltungs- und geschlechtsspezifische versicherungstechnische Angaben

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung/Vollerhebung

    Befragte:

    Berufliche Vorsorgeeinrichtungen privaten und öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen, die im
    Rahmen der gesamten beruflichen Vorsorge lediglich einzelne Teilaufgaben übernehmen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich / alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Besondere Bestimmungen:

    57. Statistik der neuen Leistungsbeziehenden aus der Altersvorsorge (Neurentenstatistik)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und der 3. Säule, über Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, über Rentenbezüge der 1. Säule; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]), Meldungen von neuen Leistungen der 2. und der 3. Säule (ESTV) und Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP); Längsschnittanalyse des Übergangs in den Ruhestand

    Befragte:

    Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    ESTV, ZAS, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Betriebe nach Rechtsformen, verfügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klienten/
    Klientinnen als Gesamtheit; Angaben zu den einzelnen Angestellten und Klienten/Klientinnen

    Für die Betriebe, die Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Daten, die zur Berechnung von medizinischen Qualitätsindikatoren benötigt werden.

    Für die Betriebe, die keine KVG-Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Alters- und Pflegeheime

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

    Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung [KVV, SR 832.102]). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

    59. Krankenhausstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und externen Medizinalpersonen, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlösträgerrechnung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Krankenhäuser, Geburtshäuser

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

    Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt

    60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Rechtsform, Angebot und Tätigkeitsgebiet; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klienten/Klientinnen; Betriebsbuchhaltung; Daten, die zur Berechnung von medizinischen Qualitätsindikatoren benötigt werden

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Unternehmen und selbstständigerwerbende Pflegefachfrauen und ‑männer, die Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Mutationen von Leistungserbringern.

    Für die Leistungserbringer, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

    61. Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Strukturdaten: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und selbstständig erwerbenden Medizinalpersonen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag); Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis; Patientendaten: soziodemografische Merkmale, Angaben über die Inanspruchnahme, Diagnosen, Art und Umfang der erbrachten Leistungen für ambulant behandelte Personen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Leistungserbringer der ambulanten Gesundheitsversorgung

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

    Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Gruppen von Leistungserbringern veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

    62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte und die entsprechenden Kosten, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Krankenhäuser, Geburtshäuser

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die operativen Eingriffe nach dem Code der Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP), der adaptierten schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operationsklassifikation ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln.

    Die Kodierung wird gemäss dem vom BFS veröffentlichten Kodierungshandbuch vorgenommen.

    Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

    63. Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten und Gesundheitsverhalten, Prävention, Behinderungen und gesundheitliche Belastungen, Angebot und Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Versicherungsverhältnisse und soziale Sicherheit; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung der Erhebungsdaten mit der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Kantonal möglich

    Befragte:

    Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Januar bis Dezember

    Periodizität:

    Seit 1992 alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten

    Erhebungsorgan

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische Merkmale, Angaben über Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes, stationär behandelte Personen, Kostenart und Betrag nach Kostenträgerrechnung Betrag von stationär behandelten Personen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Indirekte Teilerhebung der Krankenhäuser und Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser

    Die Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden von der Organisation der Tarifpartner und Kantone für die Vergütung der stationären Behandlung (Case-Mix-Office) auf elektronischem Weg übermittelt

    Befragte:

    Organisation der Tarifpartner und Kantone (Case-Mix-Office)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Durchgeführte straflose Schwangerschaftsabbrüche mit den Merkmalen Wohnkanton (zivilrechtlicher Wohnsitz) und Alter der Frau, Dauer der Schwangerschaft bis zum Abbruch, Datum und Methode des Abbruchs, weitere Merkmale nach kantonalen Vorgaben

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung. Für die Meldung kann ein elektronisches Formular oder ein Papierfragebogen verwendet werden.

    Befragte:

    Ärztinnen und Ärzte der eingriffsberechtigten Praxen und Spitäler

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Erhebung:

    Laufend

    Periodizität der Berichterstattung:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonsärztliche Dienste

    Besondere Bestimmungen:

    Artikel 119 des Strafgesetzbuches (SR 311.0)

    66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben über die Behandlungen und deren Ergebnisse nach Artikel 11 Absatz 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998, FMedG (SR 810.11) und soziodemografische Merkmale der Behandelten

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung auf der Grundlage des klinischen Patientendossiers

    Befragte:

    Zentren für Fortpflanzungsmedizin, Bewilligungsinhaber gemäss Artikel 8 FMedG

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Erhebung:

    Periodizität der Berichterstattung:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM), Kantonsärztliche Dienste (Bewilligungsbehörde)

    Besondere Bestimmungen:

    67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Empfänger/innen kantonaler und kommunaler bedarfsabhängiger Leistungen; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung auf Jahresbasis; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI)

    Befragte:

    Zuständige Dienststellen in den Kantonen und Gemeinden, betroffene Personen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Bundesamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft, Staatssekretariat für Migration

    Besondere Bestimmungen:

    68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und im Asylbereich

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Personen des Flüchtlings- und des Asylbereichs, die Sozialhilfe beziehen; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung und Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI)

    Befragte:

    Von den Kantonen mit der Ausrichtung der Sozialhilfe beauftragte Organe

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Ein- bis zweimal jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Staatssekretariat für Migration, Kantone, Gemeinden, Hilfswerke und weitere dossierführende Stellen

    Besondere Bestimmungen:

    69. Personen in Ausbildung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Schüler/innen, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, soziodemografische Merkmale; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS, Stipendien und Darlehen)

    Befragte:

    Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Verbände

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    70. Bildungsabschlüsse

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufsmaturitäten, Fachmaturitäten, Abschlüsse der beruflichen Grundbildung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen, vergleichbare Abschlüsse ohne eidgenössische Anerkennung), soziodemografische Merkmale der Kandidierenden und Diplomierten sowie Angaben zu den Bundesbeiträgen an Kurse zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen sowie des Bundes; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS)

    Befragte:

    Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Schweizerische Maturitätskommission (SMK), für die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK), für die eidgenössischen Prüfungen (Berufs- und höhere Fachprüfungen) und für das Informationssystem für Beiträge an Absolventinnen und Absolventen sowie für Anbieter von vorbereitenden Kursen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

    Besondere Bestimmungen:

    71. Schulpersonal

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Lehrkräfte, einschliesslich Schulleitung und sonderpädagogisches Personal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung), und ihre Unterrichtsleistung (ohne Hochschulen); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal, Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS und Schweizerische Datenbank des Hochschulpersonals)

    Befragte:

    Kantone, Bildungsinstitutionen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Bildungsinstitutionen

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

    72. Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Studienverlauf und ‑richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS)

    Befragte:

    Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit (BAG)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Semesterweise für die Studierenden, jährlich für die Prüfungen

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

    Besondere Bestimmungen:

    Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden.

    Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der Schweizerischen Datenbank der Studierenden SHIS für jede immatrikulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV-Nummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Geschlecht der studierenden Person, Vollzeitäquivalente der Studierenden.

    Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Datenbank der Studierenden SHIS

    Befragte:

    Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss

    Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss

    Periodizität:

    Alle zwei Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    Die Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen liefern dem BFS die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (Post- und E-Mail-Adressen der Absolventinnen und Absolventen des ausgewählten Abschlussjahrgangs).

    Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

    74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Studium, Zeitbudget,, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, Gesundheit, soziodemografische Merkmale; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Datenbank der Studierenden SHIS

    Befragte:

    Studierende der Hochschulen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle vier Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Hochschulen, Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    Die Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen liefern dem BFS die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (Post- und E-Mail-Adressen der ausgewählten Studierenden).

    Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

    75. Stipendien und Darlehen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Personen in Ausbildung und Stipendien und Darlehen

    Befragte:

    Kantonale Stipendienstellen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Interkantonale Stipendienkonferenz (IKSK ), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

    76. Schweizerische Datenbank des Hochschulpersonals

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung usw.); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal, Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS und Schweizerische Datenbank des Hochschulpersonals)

    Befragte:

    Schweizerische Hochschulen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

    Besondere Bestimmungen:

    Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

    77. Statistik der Hochschulfinanzen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Schweizerische Hochschulen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

    Besondere Bestimmungen:

    Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

    78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel in der Bundesverwaltung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung (via ARAMIS)

    Befragte:

    Bundesämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Von den Privatunternehmen für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

    Befragte:

    Privatunternehmen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle zwei Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen

    Besondere Bestimmungen:

    80. Statistiken zur Informationsgesellschaft und zu den Massenmedien

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angebot, Nutzung und ökonomische Kennzahlen zu den Massenmedien sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Zusammenstellung von Statistiken aus verschieden Datenquellen.

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Institutionen, die Statistiken im Bereich Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien erstellen

    Besondere Bestimmungen:

    81. Aufgehoben

    82. Schweizerische Bibliothekenstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung sowie Teilerhebung bei Partnerkantonen (Gemeinden unter 10 000 Einw.), Online‑Befragung

    Befragte:

    Bibliotheken

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Anfang März bis Mitte April

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Nationaler Fachverband im Bereich Bibliotheks- und Informationswesen (BIS – Bibliothek Information Schweiz)

    Besondere Bestimmungen:

    83. Film- und Kinostatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen (Kino, elektronische Abruf- oder Abonnentendienste [VoD] und Tonbildträger), Ausstattung der Kinobetriebe, Vielfalt des Filmangebots und Produktion von Schweizer Filmen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    ProCinema (Schweizerischer Verband für Kino und Filmverleih), Filmfachverbände; meldepflichtige Unternehmen im Kino-, VoD- und Tonbildträger-Bereich

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch (Filmgesetz vom 14. Dezember 2001, SR 443.1; Filmverordnung vom 3. Juli 2002, SR 443.11)

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatliche Erhebungen, jährliche Publikationen

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Kultur, ProCinema

    Besondere Bestimmungen:

    84. Nationalratswahlen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden inkl. Panaschierstatistik

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone, Gemeinden

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Wahljahre

    Periodizität:

    Alle vier Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundeskanzlei; Staatskanzleien

    Besondere Bestimmungen:

    85. Kantonale Wahlen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone, Gemeinden

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    sechs- bis achtmal pro Jahr (Wahljahre der Kantone)

    Periodizität:

    Alle 4–5 Jahre pro Kanton

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Staatskanzleien

    Besondere Bestimmungen:

    86. Eidgenössische Volksabstimmungen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Abstimmungsergebnisse der Gemeinden

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone, Gemeinden

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Gemäss Bundesratsbeschluss

    Periodizität:

    Viermal pro Jahr

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundeskanzlei; Staatskanzleien

    Besondere Bestimmungen:

    87. Polizeiliche Kriminalstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Widerhandlungen gegen Strafbestimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts sowie Tatmerkmale; nicht strafbare, polizeilich relevante Ereignisse mit Zusatzinformation; Beschuldigte und Opfer mit soziodemografischen Merkmalen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Polizeistellen der Kantone und des Bundes

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS, Polizeistellen der Kantone und des Bundes

    Besondere Bestimmungen:

    88. Strafurteilsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragene rechtskräftige Grundurteile und nachträgliche Entscheide betreffend Personen über 18 Jahren, Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Alle in VOSTRA eingetragenen Grundurteile und nachträglichen Entscheide; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), ausschliesslich zur Ergänzung eines fehlenden Aufenthaltsstatus.

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Justiz

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung).

    89. Jugendstrafurteilsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Rechtskräftige Verurteilungen von Jugendlichen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Richter/innen, kantonale Jugendgerichtsbehörden und weitere zuständige kantonale Behörden

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Institutionen der Jugendstrafrechtspflege

    Besondere Bestimmungen:

    Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung).

    90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Bestand der Personen in Freiheitsentzug und Untersuchungshaft

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse, Untersuchungsgefängnisse

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Institutionen zur Durchführung der Untersuchungshaft und des Freiheitsentzugs

    Besondere Bestimmungen:

    91. Statistik des Vollzugs von Sanktionen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewiesenen Personen ab 18 Jahren; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Ein- und Austrittsdatum

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs

    Besondere Bestimmungen:

    Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt.

    92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anlage und Kapazität, Aufgaben und Konzepte, Personal sowie Angebot
    in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Betreuung und Behandlung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone, Regional-, Amts-, Bezirks-, Untersuchungsgefängnisse

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Institutionen des Freiheitsentzugs

    Besondere Bestimmungen:

    93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Alle Personen, die gemeinnützige Arbeit nach Artikel 37 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) leisten müssen; Identifikationscode, soziodemographische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Anfang, Ende, Abbruch und Art des Einsatzes und die Beschäftigungssektoren

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantonale Stellen für gemeinnützige Arbeit bzw. kantonale Vollzugsbehörden

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Justiz, kantonale Vollzugsbehörden

    Besondere Bestimmungen:

    Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt.

    94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Alle zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilten Personen, die diese Strafe oder einen Teil davon ersatzweise im elektronisch überwachten Strafvollzug verbüssen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Beginn, Ende bzw. Abbruch des elektronisch überwachten Strafvollzugs

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Vollzugsbehörden, Bundesamt für Justiz

    Besondere Bestimmungen:

    Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt.

    95. Opferhilfestatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Alle Kontakte mit einer Opferhilfeberatungsstelle pro Jahr; alle Personen, die bei einer Behörde um eine Entschädigungs- oder Genugtuungsleistung ersucht haben; soziodemografische Merkmale von Opfer und Täter, Täter-Opfer-Beziehung, Straftatenarten, Art der Hilfe

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Opferhilfeberatungsstellen, kantonale Behörden bzw. Entschädigungs- und Genugtuungsbehörden

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Ende des Jahres

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    96. und 97. Aufgehoben

    98. Strukturerhebung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von 200 000 Personen: schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), AHV-Ausgleichskassen, Mitgliederliste der Christkatholischen Kirche.

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung

    Befragte:

    Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden, AHV-Ausgleichskassen,

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Dezember bis März

    Periodizität:

    Jährlich mit Stichtag 31. Dezember

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

    Besondere Bestimmungen:

    99. Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Merkmale nach Artikel 6 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wechsel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Einwohnerregister, Informatisiertes Standesregister (Infostar), zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Informationssystem Ordipro, Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR).

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Befragte:

    Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Quartalsweise

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    100. Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1), Gebäudekoordinaten

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Registerinformation des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) zum gemeinnützigen Wohnungsbau, Grundbücher

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Befragte:

    Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Kantonen und Gemeinden, gemeinnützige Bauträger, Grundbuchämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Quartalsweise

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale und kommunale Bauämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden, Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) für die Erhebung bei den gemeinnützigen Bauträgern

    Besondere Bestimmungen:

    101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; Mixed-Mode-Methode CAWI (Online-Befragung) und CATI (telefonische Interviews); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO])

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Kantonal möglich

    Befragte:

    Personen ab 15 Jahren

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    April bis Oktober

    Periodizität:

    Ab 2011 alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Elternschaft,
    Erwerbs- und Familienleben,
    familiäres Netz und Leistungen
    der Familien; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; Mixed-Mode-Methode CAWI (Online-Befragung) und CATI (telefonische Interviews); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS])

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Kantonal möglich

    Befragte:

    Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Januar bis Dezember

    Periodizität:

    Ab 2013 alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeit, Kultur- und Freizeitverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer-gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Kantonal möglich

    Befragte:

    Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Januar bis Dezember

    Periodizität:

    Ab 2014 alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute; Bundesamt für Kultur

    Besondere Bestimmungen:

    104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, Wahl des Verkehrsmittels; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, ergänzende schriftliche Befragung möglich; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), räumliche Daten (z. B. Distanzen).

    Aufstockungsmöglichkeit:

    Kantonal oder regional möglich

    Befragte:

    Personen ab 6 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Januar bis Dezember

    Periodizität:

    Ab 2010 alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    105. Omnibus-Erhebung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische und ökonomische Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von 3000 Personen; Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung) oder CAWI (Online-Fragebogen); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

    Befragte:

    Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    April bis Juni

    Periodizität:

    nach Bedarf

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    106. Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Zuständige Dienststellen in den Kantonen und beim Bund

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle 1 bis 2 Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, Staatssekretariat für Migration, Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenössische Finanzverwaltung

    Besondere Bestimmungen:

    107. Erhebung der Umweltschutzausgaben

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Laufende Ausgaben, Investitionen, Beschäftigte

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung für grosse und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

    Befragte:

    Unternehmen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Alle zwei Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    108. Statistik der Auslandschweizer

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angaben über Bestand und Bewegungen: Aufenthaltsland, Geschlecht, Zivilstand, Alter, Mehrfachbürgerschaft sowie weitere soziodemografische Angaben von im Auslandschweizerregister geführten Auslandschweizern/Auslandschweizerinnen via das Informationssystem E‑VERA; AHV‑Nummer.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)

    Befragte:

    Auslandschweizerregister via das Informationssystem E-VERA des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Quartalsweise

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Konsularische Direktion des EDA als registerführende Stelle des Auslandschweizerregisters

    Besondere Bestimmungen:

    109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer

    Erhebungsorgan:

    Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

    Erhebungsgegenstand:

    Leistungen öffentlicher Entwicklungshilfe (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Entwicklungsländer, direkt in diesen Ländern oder durch Vermittlung schweizerischer Organisationen erbracht

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung bei den Kantonen und bei gezielt ausgewählten Gemeinden

    Befragte:

    Kantone und Gemeinden

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung

    Periodizität:

    Vollerhebung alle fünf Jahre bei den Kantonen und sämtlichen Gemeinden der Schweiz; dazwischen jährliche Erhebungen bei den Kantonen und Gemeinden, die Beiträge leisten

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Externe Unterstützung für die Datenauswertung

    Besondere Bestimmungen:

    110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer

    Erhebungsorgan:

    Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

    Erhebungsgegenstand:

    Leistungen (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) von privaten Hilfsorganisationen an Entwicklungsländer (Erhebung privater Spenden ohne öffentliche Beiträge)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    gezielte Befragung

    Befragte:

    Private Entwicklungshilfeorganisationen (NRO, Vereine, Stiftungen)

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Externe Unterstützung für die Datenauswertung

    Besondere Bestimmungen:

    Die Ergebnisse dieser Erhebung werden mit der Zustimmung der Befragten publiziert.

    111. Industrieholzerhebung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Bezug, Verbrauch und Lager von Industrieholz

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Papier-, Zellstoff-, Spanplatten- und Faserplattenfabriken

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Februar–März

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    112. Eidgenössische Jagdstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Bestand und Abschuss von wildlebenden Tieren, Fallwild

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Zählungen/Schätzungen

    Befragte:

    Kantonale Jagdverwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    113. Fischereistatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Bestand, Fang und Besatz von Fischen und Krebsen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung (Fang, Besatz), Teilerhebung (Bestand)

    Befragte:

    Kantonale Fischereiverwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Detaillierte Betriebsangaben über: Waldflächen, Holznutzung, Kosten, Erlöse, Erfolg, Investitionen und Tätigkeiten in Form eines betriebswirtschaftlichen Kennzahlenkatalogs

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobe, elektronische Datenübernahme aus analytischer Buchhaltung

    Befragte:

    Öffentliche und private Forstbetriebe ab einer minimalen produktiven Waldfläche (Jura ≥ 200 ha, Mittelland ≥ 150 ha, Voralpen ≥ 250 ha, Alpen und Alpensüdseite ≥ 500 ha)

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Dezember–April

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS, Verband WaldSchweiz

    Besondere Bestimmungen

    Im Auftrag des BAFU sammelt der Verband WaldSchweiz die Daten und stellt diese dem BFS zu.

    115. Abfallstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Siedlungsabfälle und ihre Behandlung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone, Verbrennungsanlagen, Deponien

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Umweltschutzfachstellen

    Besondere Bestimmungen:

    116. Sonderabfallstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Sonderabfälle und ihre Behandlung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Auswertung der gemäss Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (SR 814.610) zu meldenden Begleitscheine, die bei jedem Sonderabfalltransport mitzuführen sind.

    Befragte:

    Entsorgungsunternehmen von
    Sonderabfällen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Umweltschutzfachstellen

    Besondere Bestimmungen:

    117. Treibhausgasinventar

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Emissionen von Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluor-Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Abgeleitete Statistik aus Gesamtenergie-, Landwirtschafts-, Abfall-, Mobilitäts-, Luftverkehrs-, Forststatistiken. Vollerhebungen für HFC, PFC, SF6

    Befragte:

    Importeure, Fachverbände (für HFC, PFC, SF6)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Energie, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, Bundesamt für Landwirtschaft, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, private Auftragnehmer, Fachverbände

    Besondere Bestimmungen:

    Die Erhebungen basieren auf den Richtlinien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

    118. Infektionskrankheiten

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Meldungen von klinischen Befunden (ärztliche Diagnosen), von laboranalytischen Befunden (Testresultate, Typisierung, Resistenzprofile) und von epidemiologischen Befunden (therapieassoziierte Infektionen) zu bestimmten Krankheitserregern mit Angaben zur Person, zur Klinik, zur Diagnostik, zu Erregercharakteristika und zur Epidemiologie

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Ärzte/Ärztinnen, Laboratorien und Spitäler

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonsärztinnen/-ärzte, Nationale Referenzzentren und Bestätigungslaboratorien

    Besondere Bestimmungen:

    119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Strahlendosen durch äussere Bestrahlung und Inkorporation

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Vierzehn Personendosimetriestellen (ca. 94 000 Personen)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    120. Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Überwachung der Suchtproblematik

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantonsregierungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Nach Bedarf

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Artikel 29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

    121. Sentinella

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Konsultationen bei praktizierenden Ärzten/Ärztinnen über verschiedene, insbesondere infektiöse Krankheiten (z. B. Grippe, Keuchhusten)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobe, Sentinel-Erhebung (anonym)

    Befragte:

    Arztpraxen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Wöchentlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Institute für Hausarztmedizin der Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Luzern

    Besondere Bestimmungen:

    Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm

    122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Komplikationen häufiger Erkrankungen bei in Spitälern behandelten Kindern (kongenitale Röteln, akute schlaffe Lähmung usw.)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Pädiatrische Ausbildungskliniken

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie

    Besondere Bestimmungen:

    123. Statistik der Prämienverbilligung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl Bezüger/innen, Anzahl subventionierte Haushalte, Volumen der Prämienverbilligung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 7. November 2007 über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (SR 832.112.4)

    124. und 125. Aufgehoben

    126. Krankenversicherungsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (soziodemografische Angaben, Versicherungsmodelle, Prämien, Gesundheitsleistungen)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Krankenkassen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Artikel 35 Absatz 2 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vom (SR 832.12) und die Artikel 28 und 28b KVV (SR 832.102)

    127. Aufgehoben

    128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Gesundheitsverhalten und Konsumgewohnheiten von schulpflichtigen Kindern

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe (auf Basis von Schulklassen), schriftliche Befragung

    Befragte:

    Schweizerische Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5–9

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Erstmals 1986

    Periodizität:

    Alle vier Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Sucht Schweiz und WHO/ Europa (Kopenhagen)

    Besondere Bestimmungen:

    Artikel 29c des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

    129. Statistik der beruflichen Vorsorge

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Erhebungsgegenstand:

    Aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie mit Revisionsvorhaben

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe

    Befragte:

    Einrichtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Bei Bedarf

    Periodizität:

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS

    Besondere Bestimmungen:

    130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sport

    Erhebungsgegenstand:

    Auswertung der Prüfung der Stellungspflichtigen nach Disziplinen und Regionen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Stellungspflichtige

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Aushebungsorgane

    Besondere Bestimmungen:

    131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sport

    Erhebungsgegenstand:

    Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Statistische Analyse

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    2004–2022

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung AG

    Besondere Bestimmungen:

    132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»

    Erhebungsorgan:

    Kommission für die «ch-x»

    Erhebungsgegenstand:

    Sozialwissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere aus der
    Bildungsforschung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Rekruten: schriftliche Befragung;
    repräsentative Zufallsstichprobe von Nichtrekruten: gleiche Befragung wie bei Rekruten

    Befragte:

    Rekruten sowie rund 2000 20‑jährige Erwachsene beiderlei Geschlechts mit Wohnsitz in der Schweiz

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Zweijährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Rund 200 nebenamtlich tätige Expertinnen und Experten

    Besondere Bestimmungen:

    133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Justiz

    Erhebungsgegenstand:

    Ferienwohnungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone, Grundbuchämter

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Bewilligungsbehörden

    Besondere Bestimmungen:

    134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen

    Erhebungsgegenstand:

    Name des Zivilstandskreises der Heimatgemeinden und der politischen Gemeinden je Zivilstandskreis sowie Postadresse des Zivilstandskreises

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Zivilstandsämter, BFS

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    135. Aufgehoben

    136. Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung SDDS+) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

    Erhebungsgegenstand:

    a. Finanzielle Indikatoren für «Other Financial Corporations» gemäss dem Special Data Dissemination Standard Plus (SDDS+) des Internationalen Währungsfonds
    b. Jahresrechnung der Versicherungsunternehmen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    a. Vierteljährlich
    b. Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    137. Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Finanzverwaltung

    Erhebungsgegenstand:

    Rechnungen, Budgets und Planung der Finanzströme der öffentlichen Haushalte

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Voll- und Teilerhebungen

    Befragte:

    Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffentlichen Sozialversicherungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffentlichen Sozialversicherungen, Gemeindeaufsichtsstellen und kantonale Statistikämter

    Besondere Bestimmungen:

    138. Statistik der direkten Bundessteuer

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Steuerverwaltung

    Erhebungsgegenstand:

    Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden, sowie Einkommensstufen, Gewinnstufen und Steuererträge

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantonale Steuerverwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Steuerverwaltungen

    Besondere Bestimmungen:

    Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern

    139. Aufgehoben

    140. Steuerbelastung in der Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Steuerverwaltung

    Erhebungsgegenstand:

    Geltendes Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung aufgrund der kantonalen und kommunalen Steuergesetze

    Befragte:

    Kantonale Steuerverwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Steuerverwaltungen

    Besondere Bestimmungen:

    141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Steuerverwaltung

    Erhebungsgegenstand:

    Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Reinvermögens

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantonale Steuerverwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Steuerverwaltungen

    Besondere Bestimmungen:

    142. Aussenhandelsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

    Erhebungsgegenstand:

    Importe und Exporte von Warenmengen und -werten nach Zolltarifpositionen, Ursprungs- und Bestimmungsländern, Daten zum Stromaussenhandel

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Importeure/Importeurinnen und Exporteure/Exporteurinnen inklusive in- und ausländische Unternehmen, die im Stromaussenhandel tätig sind; die nationale Netzgesellschaft als Betreiberin des schweizerischen Übertragungsnetzes sowie Spediteure/Spediteurinnen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Die Ein- und Ausfuhren werden in Abweichung von Artikel 10 nach den Nummern des schweizerischen Gebrauchszolltarifs (Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986; SR 632.10 Anhang) veröffentlicht. Im Einzelfall können gewisse Zahlen zusammengefasst werden.

    143. Transitstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

    Erhebungsgegenstand:

    Transit der Waren nach Menge, aufgeschlüsselt nach Produktegruppen, Land, Verkehrszweigen und Übertrittszonen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Auswertung von Transport- oder Transitdokumenten

    Befragte:

    Bahntransit: Bahnunternehmen; Strassentransit: Zollmeldepflichtige

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    144. Mineralölsteuerstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

    Erhebungsgegenstand:

    Verkehr mit Waren, die dem Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (SR 641.61) unterliegen, nach Art und Menge

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Steuerpflichtige Personen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Streiks und Aussperrungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih

    Erhebungsorgan:

    Staatssekretariat für Wirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Vermittlung von Arbeitsverträgen, Vermittlung von Personen für künstlerische oder ähnliche Darbietungen und Personalverleiheinsätze im In- und Ausland gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 823.11)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Private Vermittler/Personalverleiher

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone, private Vermittler und Personalverleiher

    Besondere Bestimmungen:

    147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

    Erhebungsorgan:

    Staatssekretariat für Wirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Finanzen und Leistungsbezüge der Arbeitslosenversicherung: Beiträge, Leistungen, Darlehen, Fondsmittel, Verwaltungsausgaben; Merkmale der Bezüger

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Versicherte

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Arbeitslosenkassen

    Besondere Bestimmungen:

    Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 28. November 1983 über die Informations- und Auszahlungssysteme der Arbeitslosenversicherung (SR 837.063.1)

    148. Offenen Stellen

    Erhebungsorgan:

    Staatssekretariat für Wirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Bei den Arbeitsämtern gemeldete offene Stellen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Arbeitgeber

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale und kommunale Arbeitsämter

    Besondere Bestimmungen:

    Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

    149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende

    Erhebungsorgan:

    Staatssekretariat für Wirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Stellensuchende nach sozioökonomischen Merkmalen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Stellensuchende

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch für Arbeitslose, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale und kommunale Arbeitsämter

    Besondere Bestimmungen:

    Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

    150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)

    Erhebungsorgan:

    Staatssekretariat für Wirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Arbeitsmarktliche Massnahmen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (SR 837.0)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Versicherte, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, öffentliche und private Institutionen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

    151. Konsumentenstimmungsindex

    Erhebungsorgan:

    Staatssekretariat für Wirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Einschätzung der konjunkturellen Lage und Entwicklung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe; telefonisch oder Online-Befragung

    Befragte:

    Privathaushalte

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    152. Aufgehoben

    153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich

    Erhebungsorgan:

    Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

    Erhebungsgegenstand:

    Nettokosten der öffentlichen Hand für die Angebote nach den Artikeln 53–55 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantone

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten Daten landwirtschaftlicher Betriebe

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Landwirtschaft
    (Agroscope)

    Erhebungsgegenstand:

    Buchhaltungsergebnisse, Daten für die Berechnung von agroökologischen Indikatoren und
    Zusatzinformationen von Landwirtschaftsbetrieben

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Zufallsstichprobe (Stichprobe Einkommenssituation), Teilerhebung (Stichproben Betriebsführung und agroökologische Indikatoren nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)

    Befragte:

    Landwirtschaftsbetriebe

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Landwirtschaftliche Treuhandstellen, Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz treuland, Rekrutierungsstelle

    Besondere Bestimmungen:

    Gemäss Artikel 185 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)

    Vertrag zur Übermittlung ökonomischer und ökologischer Daten von Landwirtschaftsbetrieben an die Zentrale Auswertung (ZA).

    Zustimmungserklärung zur Erhebung und Verknüpfung von Daten für die zentrale Auswertung von Buchhaltungen bzw. agroökologischen Indikatoren (Voraussetzung für Datenlieferung)

    155. Obstanlagen der Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Landwirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Bewirtschafter/innen, Standort, Arten, teilweise Sorten, erstes Standjahr, Flächen, Anzahl Pflanzen und Pflanzabstände, Witterungs- und Schädlingsschutz, Bewässerungseinrichtungen, Verwendungszweck, Produktionsmethode

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit bei Obstbäumen

    Befragte:

    Kantone und Obstanlagenbewirtschafter/innen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Anfang Januar bis Ende September

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone werden für ihre Arbeit entschädigt.

    Art. 185 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und Art. 9 der Obstverordnung vom 23. Oktober 2013 (SR 916.131.11).

    156. Rebbau-Statistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Landwirtschaft

    Erhebungsgegenstand:

    Rebflächen nach Rebsorten, Weinklassen und Kantonen, Volumen (in Kilogramm) und Qualität (in Brix oder Öchslegraden) der Trauben- oder der Traubenmosternte nach Rebsorten, Weinklassen und Kantonen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Rebbaukataster, Einkellerungsmeldungen

    Befragte:

    Kantone, Rebbewirtschafter/innen, Einkellerer/Einkellerinnen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    September bis November

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten der Rebbaustatistik stammen aus den im Rahmen der Weinverordnung vom 14. November 2007 (SR 916.140) erhobenen Daten der Kantone.

    157. Aufgehoben

    158. Tiergesundheitsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen

    Erhebungsgegenstand:

    Auftreten von Seuchenfällen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Seuchenpolizeiliche Organe

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Wöchentlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Veterinärämter

    Besondere Bestimmungen:

    159. Fleischkontrollstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl der durch die Fleischkontrolle erfassten Schlachttiere und Entscheide der Fleischkontrolleure über die Genusstauglichkeit

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Fleischkontrolleure und ‑kontrolleurinnen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Gemeinden, kantonale Veterinärämter

    Besondere Bestimmungen:

    160. Tierversuchsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl der Tiere, die in Tierversuchen in der Schweiz verwendet werden nach Kantonen, Tierarten und vier Versuchszwecken

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Inhaber/innen der Tierversuchsbewilligung

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Veterinärämter

    Besondere Bestimmungen:

    161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Wohnungswesen

    Erhebungsgegenstand:

    Anrufungen von Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Halbjährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Justizdirektionen / kantonale Obergerichte

    Besondere Bestimmungen:

    162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Verkehr

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl schwere Strassengüterfahrzeuge und technische Merkmale; Herkunftsort, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Schienengüterverkehr nach Produktionsform (Wagenladungsverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr, Rollende Landstrasse)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Jährliche Erhebung: Vollerhebung auf Basis der automatischen Zählstationen des Bundesamtes für Strassen sowie der LSVA-Kontrollstationen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Auswertung der Achslast-Messstationen (Weight In Motion, WIM) des Bundesamtes für Strassen und des BAZG; auf der Schiene transportierte Gütermengen gemäss Auswertung von Daten von SBB Infrastruktur;

    Haupterhebung: Kombination der Zählungen im Rahmen der jährlichen Erhebung und der Daten einer repräsentativen Stichprobe von schweren Strassengüterfahrzeugen (inklusive Rollende Landstrasse) während etwa 120 Tagen zu Herkunfts- / Bestimmungsort, Binnen- / Import- / Export- und Transitverkehr, technischen Fahrzeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren; auf der Schiene transportierte Waren gemäss Auswertung von Daten der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und von SBB Infrastruktur sowie der Rollenden Landstrasse

    Befragte:

    Fahrzeugführer/innen, Spediteure/Spediteurinnen, Eisenbahn-Operateure/-Operateurinnen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Erstmals 1979

    Periodizität:

    Jährlich (Vollerhebung auf Basis der LSVA-Kontrollanlagen des BAZG sowie der automatischen Zählstationen des Bundesamtes für Strassen, Auswertung der EVU-Daten); alle fünf Jahre (Haupterhebung)

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, BFS, schweizerische EVU, Kantone, private Auftragnehmer/innen

    Besondere Bestimmungen:

    163. Bauzonenstatistik Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Raumentwicklung

    Erhebungsgegenstand:

    Digitale Datensätze (Geodaten) der Bauzonen. Erhobene Merkmale: Perimeter, Zonentyp, Stand der Erschliessung, Nutzungsziffer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Kantonale Raumplanungsämter/ kantonale GIS-Fachstellen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Erstmals 2007

    Periodizität:

    Alle fünf Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    164. Luftverkehrsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Zivilluftfahrt

    Erhebungsgegenstand:

    Bewegungen aller Luftfahrzeuge, Passagiere und Passagierinnen, Fracht und Post nach Herkunft und Bestimmung, Flugunternehmen, Infrastruktur und Flugzeuge

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Behörden der Flughäfen und Flugplätze, Flugplatzbetreiber und Unternehmen, Flugsicherungsdienste

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS

    Besondere Bestimmungen:

    165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Energie

    Erhebungsgegenstand:

    Zentralen mit einer Leistung ab
    Generator oder mit einer Leistungsaufnahme der Pumpenmotoren von mindestens 300 kW

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung/schriftlich, Telefoninterview

    Befragte:

    Unternehmen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Die erhobenen Daten dienen der Oberaufsicht über die Wasserkraftnutzung in der Schweiz im weiten Sinn und werden dementsprechend aufbewahrt. Die Namen der Unternehmen werden in Abweichung zu Artikel 10 veröffentlicht

    166. Elektrizitätsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Energie

    Erhebungsgegenstand:

    Produktion, Verbrauch, Verkehr mit dem Ausland, Belastungsverlauf, Bedarfsdeckung, finanzwirtschaftliche Daten

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Voll- und Teilerhebung

    Befragte:

    Elektrizitätsunternehmen

    Auskunftspflicht:

    obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Wöchentlich, monatlich, jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    167. Gesamtenergiestatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Energie

    Erhebungsgegenstand:

    Produktion, Verbrauch, Ein- und Ausfuhr von Erdöl, Elektrizität, Erdgas, Kohle, Fernwärme und industriellen Abfällen. Produktion von Elektrizität und Wärme aus neuen erneuerbaren Energien mittels statistischen Erhebungen in den Bereichen Energieholz, Sonne, Biogas, Klärgas, Deponiegas, Wind, Wärmepumpen, Kehrichtverbrennung, Spezialfeuerungen. Anzahl, Verkäufe und installierte Leistung der Energieanlagen erneuerbarer Energien. Ausgaben der Endverbraucher, andere energierelevante Wirtschaftsdaten.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Voll- und Teilerhebungen

    Befragte:

    Fernheizwerke, Unternehmen des 2. und 3. Sektors, Haushalte, Betreiber/innen von Anlagen in den Bereichen Energieholz, Sonnenenergie, Biogas, Kehrichtverbrennung und Wärmepumpen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich, jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute, Fachverbände

    Besondere Bestimmungen:

    168. und 169. Aufgehoben

    170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen

    Erhebungsorgan:

    Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich

    Erhebungsgegenstand:

    Indikatoren zur Geschäftsentwicklung, zur Investitions- und Innovationstätigkeit in der Industrie, im Baugewerbe und in den Dienstleistungsbranchen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobe: Panelerhebungen

    Befragte:

    Unternehmen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich, quartalsweise, jährlich, dreijährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Branchenverbände

    Besondere Bestimmungen:

    171. Detailhandelsumsatzstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschaftsaktivität und Produktegruppe

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Befragte:

    Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Wirtschaftsorganisationen, Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF)

    Besondere Bestimmungen:

    172. Erhebung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)

    Erhebungsgegenstand:

    Einstellungen und Verhaltensabsichten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Landschaft, Raum und deren Veränderungen. Langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe

    Befragte:

    Personen in Privathaushalten

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    173. Statistiken zur Kulturfinanzierung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Statistiken zur Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und der Kulturausgaben der Privathaushalte

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Zusammenstellung der Auswertungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Auswertung der Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung des BFS

    Befragte:

    öffentliche Hand, Privathaushalte

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Eidgenössische Finanzverwaltung

    Besondere Bestimmungen:

    174. Gemeindewahlen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Gemeindewahlen (Legislativen und Exekutiven) der Schweizer Städte

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Statistische Städte gemäss der Definition 2012 des BFS (ca. 160 Gemeinden)

    Befragte:

    Gemeinden

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Jährlich

    Periodizität:

    Alle 3 bis 5 Jahre pro Gemeinde

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Schweizerischer Städteverband

    Besondere Bestimmungen:

    175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Daten über Aufträge und Umsätze im Baugewerbe

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Schweizerischer Baumeisterverband, Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Befragte:

    Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Wirtschaftsorganisationen

    Besondere Bestimmungen:

    176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Daten über Aufträge und Umsätze in der Industrie

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen:

    Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Bundesamt für Energie, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Befragte:

    Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich, vierteljährlich mit monatlichen Daten

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Wirtschaftsorganisationen

    Besondere Bestimmungen:

    177. Dienstleistungsumsatzstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Daten über die Umsätze oder Ersatzvariable für folgende Aktivitäten:

    – Handel und Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen
    – Grosshandel ausser Motorfahrzeuge
    – Verkehr und Lagerei
    – Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
    – Information und Kommunikation
    – Grundstücks- und Wohnungswesen
    – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
    – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

    Befragte:

    Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Monatlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Wirtschaftsorganisationen

    Besondere Bestimmungen:

    178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Strassen

    Erhebungsgegenstand:

    Verkehrszählungen nach Fahrzeugkategorien auf dem Strassennetz der Schweiz

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung der Motorfahrzeuge nach Kategorien mit automatischen Zählgeräten an ausgewählten Strassenquerschnitten, ohne Erhebung der Herkunft

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Dauererhebung

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS, kantonale Tiefbauämter

    Besondere Bestimmungen:

    Die Verkehrszählungen erfolgen namentlich auf National- und auf wichtigen Hauptstrassen.

    179. Aufgehoben

    180. Güterverkehr mit Lieferwagen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Inländische leichte Sachentransportfahrzeuge (inklusive leichte Sattelschlepper); Fahrleistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Art des Verkehrs, Herkunfts- und Bestimmungsorte, Fahrtzwecke, Wirtschaftszweig

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobenerhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen, LSVA-Daten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (nur für leichte Sattelschlepper)

    Befragte:

    Halter/innen von inländischen leichten Sachentransportfahrzeugen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch für gewerbsmässig genutzte Fahrzeuge

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Referenzperioden über das Jahr verteilt

    Periodizität:

    Alle zehn Jahre (erstmals 2013)

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bundesamt für Strassen

    Besondere Bestimmungen:

    Erhebung freiwillig für Fahrzeuge, die ausschliesslich privat genutzt werden

    181. Arealstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Bestimmung der Bodennutzung und Bodenbedeckung ab Luftaufnahmen nach 46 Nutzungs- und 27 Bedeckungskategorien für das Gebiet der ganzen Schweiz

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobenerhebung; computergestützte Interpretation von 4,1 Millionen Punkten eines Rasters von 100 x 100 m Zellgrösse auf der Grundlage von Luftaufnahmen und Hilfsdaten

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Erstmals 2013–2019

    Periodizität:

    Dann alle sechs Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Landestopografie als Lieferant von Luftaufnahmen und Georeferenzdaten; Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft zur fachlich-methodischen Unterstützung und Beratung

    Besondere Bestimmungen:

    182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Schätzung der Abdeckung der für das neue System der Volkszählung und der Gebäude- und Wohnungserhebung verwendeten Register; Gebäude- und Wohnungsmerkmale, soziodemografische Merkmale, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsbewilligung einer bestimmten Person und der Mitglieder ihres Haushalts

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Stichprobe der anzugebenden Flächen bestehend aus insgesamt rund 11 300 Gebäuden, 27 000 Haushalten und 57 000 Personen; Aufzählung der Gebäude und Wohnungen auf dem Grundstück; für Personen computergestützte persönliche Befragung und Telefonbefragung, kann ergänzt werden durch eine schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form

    Befragte:

    Personen, die in den für die Stichprobe ausgewählten Gebieten leben

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    2013, weitere Erhebungen bei Bedarf

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    183. Befragung Sport Schweiz

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sport

    Erhebungsgegenstand:

    Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, repräsentative Erhebung des Sportverhaltens und der Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung; Bedeutung des Vereinssports und privater Anbieter, bestehende Sportanlagen und Bewegungsräume; soziodemographische und ökonomische Merkmale.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen (inkl. kantonale Aufstockungen); Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung)

    Aufstockungsmöglichkeit

    Kantonal oder regional möglich

    Befragte:

    Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten; Zusatzbefragung bei Kindern im Alter von 10‑14 Jahren

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    In der Regel Februar bis Juli

    Periodizität:

    In der Regel alle sechs Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS; Befragungsinstitute; Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung AG; Beratungsstelle für Unfallverhütung; Swiss Olympic, SUVA; Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    184. Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich

    Erhebungsorgan

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Zusammenführen der pseudonymisierten Personendaten im Bildungsbereich mit Personen- und Haushaltsdaten aus der registerbasierten Volkszählung sowie aus dem Sozialversicherungsregister, um die Verläufe innerhalb des Bildungssystems und zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt zu messen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS, Stipendien und Darlehen, Schulpersonal, Schweizerische Datenbank des Hochschulpersonals, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Strukturerhebung, Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]), Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT)

    Befragte:

    ZAS, SECO

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    185. Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Umwelt

    Erhebungsgegenstand:

    Ausgestaltung und Nutzung von Stall-Systemen für verschiedene Tierkategorien; Fütterung der Nutztiere; Weidedauer; Art der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung der flüssigen und festen Hofdünger; eingesetzte Mineraldüngermengen.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Erhebung bei einer repräsentativen Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben, die vom BFS auf der Grundlage der Strukturerhebung gezogen wird. Verknüpfung der Daten durch das BFS mit der Landwirtschaftlichen Betriebszählung

    Befragte:

    Landwirtschaftsbetriebe

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    2015, 2019

    Periodizität:

    In der Regel alle 5 Jahre. Für die Zwischenjahre wird interpoliert und auf die Landwirtschaftliche Betriebszählung (Grund- und Zusatzerhebung) des BFS abgestellt.

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS, Berner Fachhochschule: Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL).

    Besondere Bestimmungen:

    Der Bund ist nach Artikel 44 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) verpflichtet, Erhebungen über die Umweltbelastung durchzuführen. Nach Artikel 12 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (SR 814.318.142.1) besteht eine Auskunftspflicht von Anlagebetreibern, die Luftverunreinigungen verursachen. Die Schweiz ist nach Artikel 7 des Göteborg-Protokolls (UNECE; SR 0.814.327) verpflichtet, über die Emissionen Bericht zu erstatten.

    186. Aufgehoben

    187. Nationale Krebsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Nationale Krebsregistrierungsstelle

    Erhebungsgegenstand:

    Daten zur Inzidenz und Prävalenz der Krebserkrankungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung der Krebserkrankungen durch die kantonalen Krebsregister und das Kinderkrebsregister

    Befragte:

    Meldepflichtige Personen und Insti-tutionen nach Artikel 3 des Krebsre-gistrierungsgesetzes vom 18. März 2016⁴³.

    Auskunftspflicht:

    obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Ab 2020

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS

    Besondere Bestimmungen:

    Ein Abgleich mit den Daten der Todesursachenstatistik wird durchgeführt (Art. 22 Abs. 2 und 3 des Krebsregistrierungsgesetzes).

    Die vor 2020 erhobenen Daten können weiterhin für statistische Berichte ausgewertet werden.

    ⁴³ SR 818.33

    188. Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung in der Schweiz (act-info)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Eintritte, Austrittsmeldungen, Institutionenbefragung, soziodemografische Angaben der Patientinnen/Patienten; Risikoverhalten; konsumierte Substanzen und damit verbundene Probleme; soziale Integration

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Zuständige kantonale Behörden; Suchthilfeinstitutionen für Personen mit problematischem Konsum und anderen Abhängigkeiten

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch für den Bereich der Substitutionsbehandlungen

    Freiwillig im Rahmen der Suchtbehandlungen

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Sucht Schweiz; Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    Artikel 3f und Artikel 29–29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

    189. Parahotelleriestatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Angebot: Name, Adresse und Beherbergungskapazität von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften sowie Name und Adresse ihrer Betreiber/innen oder Vermieter/innen

    Nachfrage: Monatliche Anzahl Ankünfte und Logiernächte nach Herkunftsland der Gäste

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Angebot: Vollerhebung

    Nachfrage: Stichprobenerhebung

    Schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form

    Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

    Befragte:

    Gemeinden, Tourismusorganisationen, Betreiber/innen, Vermieter/innen und Vermittler/innen von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch,

    Freiwillig für natürliche Personen in Privathaushalten

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Angebot: jährlich

    Nachfrage: quartalsweise

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    190. Erhebung zu Kosten und Finanzierung des Verkehrs

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Aufwände und Erträge sowie Anlage- und Abschreibungsrechnungen, aufgeteilt nach den Sparten Verkehr, Infrastruktur und Nebengeschäfte

    Soziale Unfall-, Umwelt- und Gesundheitseffekte des Verkehrs

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung für Unternehmen des Schienenverkehrs und der öffentlichen Personenschifffahrt

    Teilerhebung für Unternehmen des öffentlichen Strassenverkehrs, der Güterschifffahrt und des Luftverkehrs

    Befragte:

    Unternehmen, die Verkehrsleistungen anbieten oder Verkehrsinfrastruktur betreiben, für die Verkehrsbereiche Schienenverkehr, öffentlicher Strassenverkehr, öffentliche Personenschifffahrt, Güterschifffahrt und Luftverkehr

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich für Unternehmen des Schienenverkehrs

    Alle fünf Jahre, erstmals für des Referenzjahr 2015, für Unternehmen des öffentlichen Strassenverkehrs, der öffentlichen Personenschifffahrt, der Güterschifffahrt und des Luftverkehrs

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Verkehr

    Besondere Bestimmungen:

    191. Aufgehoben

    192. Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Vorsorgliche Anordnungen bezüglich Schutzmassnahmen und deren Umsetzung im Falle einer Platzierung von Jugendlichen ausser Haus sowie Vollzug von Sanktionen und Schutzmassnahmen, die eine Platzierung ausser Haus zur Folge haben; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Jugendgerichte und -anwaltschaften sowie weitere zuständige kantonale Behörden

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Kantonale Institutionen der Jugendstrafrechtspflege

    Besondere Bestimmungen:

    Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung).

    193. Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und selbstständig erwerbenden Medizinalpersonen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung; schriftliche Befragung in elektronischer Form

    Befragte:

    Arztpraxen, Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

    Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Gruppen von Leistungserbringern veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

    194. Erhebung der ambulanten Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Inanspruchnahme, Diagnosen, Art und Umfang der Leistungen, die für ambulant behandelte Personen erbracht werden

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Krankenhäuser, Geburtshäuser

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

    Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

    195. Gesundheitsversorgungsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Betriebs- und Finanzdaten der Leistungserbringer; soziodemografische Merkmale und Angaben über Ausbildung und Aktivität von Personen der Gesundheitsberufe; soziodemografische Merkmale sowie Morbiditäts- und Leistungsdaten von Patienten/Patientinnen und Klienten/Klientinnen der Leistungserbringer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Krankenhausstatistik, Medizinische Statistik der Krankenhäuser, Erhebung der Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern, Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren, Statistik der sozial-medizinischen Institutionen, Statistik der Hilfe und Pflege zuhause, Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten, Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern, Todesfälle gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung; Längsschnittauswertung der Daten

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    196. Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Feindschaft gegenüber muslimischen Personen, Feindschaft gegenüber Personen schwarzer Hautfarbe, Feindschaft gegenüber jüdischen Personen, Diskriminierung, soziodemografische und sozioökonomische Merkmale; AHV-Nummer.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von 3000 Personen: Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

    Befragte:

    Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    April bis Juni

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    197. Grenzgängerstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Soziodemographische Merkmale der in der Schweiz tätigen, ausländischen Grenzgänger/innen (Geschlecht, Alter, Erwerbsstatus, Wirtschaftszweig, Nationalität, Arbeitsort, Wohnort, Ausbildungsniveau, Beschäftigungsgrad, berufliche Stellung); AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Zusammenstellung der Auswertungen basierend auf Unternehmensbefragungen (Beschäftigungsstatistik, Lohnstrukturerhebung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT), Personen in Ausbildung

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Quartalsweise

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    198. Schweizerische Museumsstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Struktur, Funktionsweise und Entwicklung der Museen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Online-Befragung

    Befragte:

    Museen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Mitte April bis Juni

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Kultur

    Besondere Bestimmungen:

    199. Resistenzen bei Krankheitserregern

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Antibiotikaresistenzen bei Krankheitserregern, Antibiotikakonsum

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung

    Befragte:

    Laboratorien und Spitäler

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Laufend

    Periodizität:

    Laufend

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Schweizerisches Zentrum für Antibiotikaresistenzen (anresis.ch)

    Besondere Bestimmungen:

    200. Schweizerischer Immobilienpreisindex

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Preise und Werte, Typ, Identifikator, Strukturdaten, Nutzung sowie Mikro- und Makrolage der Immobilie, Datum der Immobilientransaktion und Art der Transaktion

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Teilerhebung bei Hypothekarinstituten und Vollerhebung bei Grundbuchämtern / öffentlichen Verwaltungen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Datenbanken mit geolokalisierten Daten (z. B. Lärmkarte, Distanzen zu den Schulen)

    Befragte:

    Grundbuchämter / öffentliche Verwaltungen, Hypothekarinstitute (Banken, Versicherungen, Pensionskassen usw.)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Vierteljährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Liegen die Daten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

    201. Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Ausbildung, Ausbildungszufriedenheit, Finanzierung der Ausbildung, Erwerbssuche nach der Ausbildung, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung / Prüfung, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang, soziodemographische Angaben; AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Panel, Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS, Stipendien und Darlehen), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS])

    Befragte:

    Kandidaten/Kandidatinnen und Absolventen/Absolventinnen der eidgenössischen Prüfungen und der höheren Fachschulen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Erstbefragung: ein Jahr nach Ausbildungsabschluss

    Zweitbefragung: fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss

    Periodizität:

    Alle zwei Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Höhere Fachschulen (HF), Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    Die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (E-Mail-Adressen der Absolventen / Absolventinnen des ausgewählten Abschlussjahrgangs) dürfen von den Ausbildungsstellen und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bekannt gegeben werden.

    202. Statistik der Energieträger von Wohngebäuden (SETW)

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1): Heizsysteme und Energieträger von Wohngebäuden, Energieträger für die Warmwasserversorgung

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe von Wohngebäuden; Befragung in elektronischer Form oder telefonische Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), STATPOP.

    Befragte:

    Personen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz sowie Hauseigentümer/innen und Immobilienverwaltungen

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Juni bis Juli

    Periodizität:

    Alle 5 Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute, Bundesamt für Energie

    Besondere Bestimmungen:

    203. Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Erhebungsgegenstand:

    Leistungsbezüger/innen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

    Besondere Bestimmungen:

    Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

    204. Statistik der Invalidenversicherung

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Erhebungsgegenstand:

    Leistungsbezüger/innen der Invalidenversicherung (IV)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Vollzugsorgane der IV (IV‑Stellen, Ausgleichskassen)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Vollzugsorgane der IV (IV-Stellen, Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

    Besondere Bestimmungen:

    Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

    205. Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Erhebungsgegenstand:

    Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen (EL)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Vollzugsorgane der EL (kantonale EL-Stellen)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Vollzugsorgane der EL (kantonale EL-Stellen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

    Besondere Bestimmungen:

    Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

    206. Statistik der Erwerbsersatzordnung und der Leistungen bei Mutterschaft

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Erhebungsgegenstand:

    Bezüger/innen von Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie Bezügerinnen von Mutterschaftsentschädigungen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Vollzugsorgane der EO (Ausgleichskassen)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Vollzugsorgane der EO, Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

    Besondere Bestimmungen:

    Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

    207. Statistik der Familienzulagen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Erhebungsgegenstand:

    Bezüger/innen von Familienzulagen (FZ)

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Vollzugsorgane der FZ (z. B. Familienausgleichskassen)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Vollzugsorgane der FZ (z. B. Familienausgleichskassen) und kantonale Aufsichtsbehörden

    Besondere Bestimmungen:

    Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

    208. AHV-Einkommensstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Sozialversicherungen

    Erhebungsgegenstand:

    AHV-beitragspflichtige Personen und Einkommen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen)

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

    Besondere Bestimmungen:

    Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

    209. Statistiken der Medizinalberufe

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Gesundheit

    Erhebungsgegenstand:

    Zusammenführen der pseudonymisierten Daten aus dem Medizinalberuferegister, der soziodemografischen Merkmale, der Angaben zu den Abschlüssen und Weiterbildungen sowie der Tätigkeitsbereiche nach Sektor und Beschäftigungsgrad

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Sekundäranalyse; Verknüpfung durch das BFS der Daten aus folgenden Quellen: Medizinalberuferegister, Krankenhausstatistik

    Befragte:

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    BFS

    Besondere Bestimmungen:

    210. Schweizerische Denkmalstatistik

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Anzahl, Merkmale, Verteilung und Finanzierung der Baudenkmäler, archäologischen Stätten und Ortsbilder

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Online-Befragung

    Befragte:

    Kantone

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Februar–März

    Periodizität:

    Alle 5 Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Bundesamt für Kultur, Kantone

    Besondere Bestimmungen:

    211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Grundkompetenzen (Lesen, Mathematik, Problemlösen), soziodemografische und ökonomische Merkmale, Aus- und Weiterbildung, aktueller Arbeitsmarktstatus und Erwerbsbiographie, Informationen zur aktuellen und zur letzten Arbeitsstelle, Nutzung von Kompetenzen im Arbeitskontext und im Alltag, non-economic Outcomes, soziale und emotionale Kompetenzen, AHV-Nummer

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Repräsentative Stichprobe; computergestützte persönliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS])

    Befragte:

    Wohnbevölkerung ab 15 Jahren

    Auskunftspflicht:

    Freiwillig

    Zeitpunkt der Durchführung:

    September 2022 bis Oktober 2023

    Periodizität:

    2022/2023

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Befragungsinstitute

    Besondere Bestimmungen:

    212. Analysedatensatz zum System der sozialen Sicherheit

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Statistik

    Erhebungsgegenstand:

    Zusammenführung der pseudonymisierten Personendaten im Bereich der Systeme der sozialen Sicherheit, um Wechsel und Verläufe zwischen den zentralen Sozialversicherungssystemen sowie zwischen den Sozialsystemen und dem Arbeitsmarkt zu messen.

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Sozialhilfeempfänger/innen, Register der Sozialversicherungen (Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV], Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]), Register der Arbeitslosenversicherung (SECO), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der Bildungsabschlüsse und Strukturerhebung

    Befragte:

    ZAS, SECO, BSV (Registererhebungen)

    Auskunftspflicht:

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    ZAS, SECO, BSV

    Besondere Bestimmungen:

    Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

    213. Schweizerische Statistik zu den Fruchtfolgeflächen

    Erhebungsorgan:

    Bundesamt für Raumentwicklung

    Erhebungsgegenstand:

    Geobasisdatensatz ID 68 «Fruchtfolgeflächen»,
    Inhalte gemäss Minimalem Geodatenmodell

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung, Download ab nationalem Geoportal

    Befragte:

    Kantonale Fachstellen für Raumplanung / kantonale Fachstellen für Geoinformation

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Erstmals 2023

    Periodizität:

    Alle vier Jahre

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    Zweck und Geltungsbereich Art. 1
    Erhebungsorgane Art. 2
    Durchführung Art. 3
    Statistische Grundsätze und Standards Art. 3 a
    Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Art. 3 b
    Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden Art. 4
    Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen Art. 5
    Mitwirkung der Befragten Art. 6
    Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht Art. 7
    Verwendung der Angaben Art. 8
    Bearbeitung von Einzeldaten Art. 8 a
    Weitergabe von Einzeldaten Art. 9
    Veröffentlichung der Ergebnisse Art. 10
    Vernichtung der Personenbezeichnungen und der Erhebungspapiere Art. 11
    Kostenteilung Art. 12
    Posttaxen für eidgenössische Zählungen Art. 13
    Stichprobenregister Art. 13 a
    Bearbeitungsreglement Art. 13 b
    Weitergabe von Stichproben Art. 13 c
    Kundendaten der Festnetztelefonie Art. 13 d
    Lieferung der Kundendaten Art. 13 e
    Termine und Form der Lieferungen Art. 13 f
    Entschädigung für Datenlieferungen Art. 13 g
    Begriff Art. 13 h
    Grundsätze Art. 13 i
    Voraussetzungen Art. 13 j
    Verknüpfungen im Auftrag Dritter Art. 13 k
    Weitergabe verknüpfter Daten Art. 13 l
    Vernichtung verknüpfter Daten Art. 13 m
    Kennzeichnung von Datenverknüpfungen Art. 13 n
    Vollzug Art. 14
    Inkrafttreten Art. 15
    1. Aufgehoben
    2. Statistik der Geburten
    3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
    4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft
    5. Statistik der Adoptionen
    6. Statistik der Heiraten
    7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften
    8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen
    9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften
    10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen
    11. Aufgehoben
    12. Statistik der soziodemografischen Biografien
    13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
    14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes
    15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
    16. Aufgehoben
    17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
    18. Beschäftigungsstatistik
    19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
    20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen
    21. Lohnstrukturerhebung
    22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters
    23. Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT)
    24. Betreibungs- und Konkursstatistik
    25. Produzenten- und Importpreisindex
    26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex
    27. Mietpreisindex
    28. Aufgehoben
    29. Preiserhebungen für das internationale Vergleichsprogramm
    30. Schweizerischer Baupreisindex
    31. Aufgehoben
    32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
    33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung
    34. Haushaltsbudgeterhebung
    35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)
    36. Versicherungsprämienindex
    37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
    38. Statistik der Schlachtungen
    39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
    40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung
    41. Bau- und Wohnbaustatistik
    42. Wohnbaustatistik
    43. Zählung der leerstehenden Wohnungen
    44. Beherbergungsstatistik
    45. Fremdenverkehrsbilanz
    46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
    47. Strassenfahrzeugbestand
    48. Gütertransporte auf der Strasse
    49. Grenzüberquerender Güterverkehr auf der Strasse
    50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle
    51. Strassenrechnung
    52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz
    53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
    54. Aufgehoben
    55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr
    56. Pensionskassenstatistik
    57. Statistik der neuen Leistungsbeziehenden aus der Altersvorsorge (Neurentenstatistik)
    58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
    59. Krankenhausstatistik
    60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
    61. Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern
    62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
    63. Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)
    64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten
    65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs
    66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
    67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
    68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und im Asylbereich
    69. Personen in Ausbildung
    70. Bildungsabschlüsse
    71. Schulpersonal
    72. Schweizerische Datenbank der Studierenden SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
    73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
    74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
    75. Stipendien und Darlehen
    76. Schweizerische Datenbank des Hochschulpersonals
    77. Statistik der Hochschulfinanzen
    78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung
    79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen
    80. Statistiken zur Informationsgesellschaft und zu den Massenmedien
    81.
    Aufgehoben
    82. Schweizerische Bibliothekenstatistik
    83. Film- und Kinostatistik
    84. Nationalratswahlen
    85. Kantonale Wahlen
    86. Eidgenössische Volksabstimmungen
    87. Polizeiliche Kriminalstatistik
    88. Strafurteilsstatistik
    89. Jugendstrafurteilsstatistik
    90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft
    91. Statistik des Vollzugs von Sanktionen
    92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)
    93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit
    94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)
    95. Opferhilfestatistik
    96. Aufgehoben
    97. Aufgehoben
    98. Strukturerhebung
    99. Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)
    100. Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)
    101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
    102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)
    103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)
    104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr
    105. Omnibus-Erhebung
    106. Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn
    107. Erhebung der Umweltschutzausgaben
    108. Statistik der Auslandschweizer
    109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer
    110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer
    111. Industrieholzerhebung
    112. Eidgenössische Jagdstatistik
    113. Fischereistatistik
    114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)
    115. Abfallstatistik
    116. Sonderabfallstatistik
    117. Treibhausgasinventar
    118. Infektionskrankheiten
    119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen
    120. Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes
    121. Sentinella
    122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
    123. Statistik der Prämienverbilligung
    124. Aufgehoben
    125. Aufgehoben
    126. Krankenversicherungsstatistik
    127. Aufgehoben
    128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)
    129. Statistik der beruflichen Vorsorge
    130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung
    131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
    132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»
    133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz
    135. Aufgehoben
    136. Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung SDDS+) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen
    137. Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte
    138. Statistik der direkten Bundessteuer
    139. Aufgehoben
    140. Steuerbelastung in der Schweiz
    141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik
    142. Aussenhandelsstatistik
    143. Transitstatistik
    144. Mineralölsteuerstatistik
    145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
    146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih
    147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
    148. Offenen Stellen
    149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende
    150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)
    151. Konsumentenstimmungsindex
    152. Aufgehoben
    153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich
    154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten Daten landwirtschaftlicher Betriebe
    155. Obstanlagen der Schweiz
    156. Rebbau-Statistik
    157. Aufgehoben
    158. Tierseuchenstatistik
    159. Fleischkontrollstatistik
    160. Tierversuchsstatistik
    161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden
    162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene
    163. Bauzonenstatistik Schweiz
    164. Luftverkehrsstatistik
    165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz
    166. Elektrizitätsstatistik
    167. Gesamtenergiestatistik
    168. Aufgehoben
    169. Aufgehoben
    170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen
    171. Detailhandelsumsatzstatistik
    172. Erhebung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur
    173. Statistiken zur Kulturfinanzierung
    174. Gemeindewahlen
    175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
    176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
    177. Dienstleistungsumsatzstatistik
    178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)
    179. Aufgehoben
    180. Güterverkehr mit Lieferwagen
    181. Arealstatistik
    182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung
    183. Befragung Sport Schweiz
    184. Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich
    185. Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen
    186. Aufgehoben
    187. Nationale Krebsstatistik
    188. Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung in der Schweiz (act-info)
    189. Parahotelleriestatistik
    190. Erhebung zu Kosten und Finanzierung des Verkehrs
    191. Aufgehoben
    192. Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)
    193. Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren
    194. Erhebung der ambulanten Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern
    195. Gesundheitsversorgungsstatistik
    196. Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS)
    197. Grenzgängerstatistik
    198. Schweizerische Museumsstatistik
    199. Resistenzen bei Krankheitserregern
    200. Schweizerischer Immobilienpreisindex
    201. Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung
    202. Statistik der Energieträger von Wohngebäuden (SETW)
    203. Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung
    204. Statistik der Invalidenversicherung
    205. Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV
    206. Statistik der Erwerbsersatzordnung und der Leistungen bei Mutterschaft
    207. Statistik der Familienzulagen
    208. AHV-Einkommensstatistik
    209. Statistiken der Medizinalberufe
    210. Schweizerische Denkmalstatistik
    211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»
    212. Analysedatensatz zum System der sozialen Sicherheit
    213. Schweizerische Statistik zu den Fruchtfolgeflächen
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