Verordnung des EDA über die Personensicherheitsprüfungen (120.424)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung des EDA über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-EDA)

(PSPV-EDA) vom 14. August 2012 (Stand am 1. September 2012)
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA),
gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 2011¹ über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),
verordnet:
¹ SR 120.4
Art. 1 Gegenstand
¹ Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des EDA nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.
² Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.
Art. 2 Aktualisierung des Anhangs
¹ Der Bereich Sicherheit EDA prüft mindestens alle fünf Jahre die Gültigkeit des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
² Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV beantragt der Bereich Sicherheit EDA innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.

Anhang

(Art. 1 Abs. 2)

Funktionen innerhalb des EDA, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

1. Generelle Funktionen innerhalb des EDA

Funktionen

Prüfstufen

Generalsekretär/in und Stellvertreter/in

12

Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin /
des Departementsvorstehers

12

Informationschef/in und Stellvertreter/in

12

Assistentinnen/Assistenten der Departementsvorsteherin /
des Departementsvorstehers

12

Referentinnen/Referenten, Berater/innen

12

Staatssekretär/in und Stellvertreter/in

12

Direktorinnen/Direktoren und deren Stellvertreter/innen

12

Chef/in Sicherheit und Stellvertreter/in

12

Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, für welche die Kriterien nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b PSPV zutreffen

12

Verantwortliche für Informationsschutz, Informatiksicherheit und
Datenschutz

11

Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfung (SIBAD)

11

Pressesprecher/in

11

Weibel/innen der Departementsvorsteherin /
des Departementsvorstehers

11

Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin /
des Departementsvorstehers

11

Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen

11

Mitglieder der Lenkungsgruppe Sicherheit und deren
ständige Stell­vertreter/innen

11

Vizedirektorinnen/Vizedirektoren und deren Stellvertreter/innen

11

Risikomanager/in des EDA

11

2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDA

Funktionen

Prüfstufen

Missionschefinnen/Missionschefs

12

Chefinnen/Chefs der politischen Abteilungen und deren
Stell­vertreter/innen

12

Chef/in des Integrationsbüros und Stellvertreter/in

12

Spezialistinnen/Spezialisten IT-Betrieb

12

Chef/in des Krisenmanagementzentrums und Stellvertreter/in

12

Mitarbeiter/innen mit Zugang zu klassifizierten Informationen
der NATO oder der EU

11

Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, die
laut Stellenbeschreibung regelmässigen und weitreichenden Einblick in die Regierungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Geschäfte oder regelmässig Zugang zu Geheimnissen der inneren oder äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Bundes gefährden könnte, insbesondere Sondergesandte

12

Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammen­arbeit, die
laut Stellenbeschreibung regelmässig Zugang zu GEHEIM klassifizierten Informationen haben, zum Beispiel Verantwortliche oder Mitglieder von Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen der Abrüstung und der
Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen, internationalen Finanzfragen oder Entführungen von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland befassen, Mitarbeiter/innen, die laufend mit Dossiers zu diesen Themen beauftragt sind, Mitarbeiter/innen, die die Schweiz regelmässig bei
heiklen Verhandlungen vertreten, und Mitarbeiter/innen, die regelmässig Zugang zu Bundesrats- und Parlamentsgeschäften haben

11

Mitarbeiter/innen des diplomatischen und des konsularischen Dienstes, der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, die
laut Stellenbeschreibung regelmässig Zugang zu VERTRAULICH
klassifizierten Informationen haben

10

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