Verordnung des EDI über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-EDI)
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Aktualisierung der Anhänge
Art. 3 Übergangsbestimmung
Art. 4 Inkrafttreten
Anhang
Funktionen innerhalb des EDI, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
1. Generelle Funktionen innerhalb des EDI
Funktionen | Prüfstufen |
2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDI
Funktionen | Prüfstufen |
Chef/in Bereich Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte, dessen/deren | |
Funktionen | Prüfstufen |
Kader der Abteilungen Lebensmittelsicherheit, Strahlenschutz und | |
Funktionen | Prüfstufen |
Sämtliche | |
Funktionen | Prüfstufen |
Direktor/in des Instituts für Virologie und Immunologie (IVI) und | |
Leiter/in Biosicherheit IVI | |
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