Schiedsspruch 3 betreffend die Einfuhr der Erzeugnisse der Freizonen Hochsavoyens und der Landschaft Gex in die Schweiz
vom 1. Dezember 1933 ¹ BS 11 131 ² Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. ³ Dieses Schiedsgericht wurde eingesetzt auf Vorschlag der schweizerischen Regierung vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof, um den Güteraustausch zwischen der Schweiz und den Freizonen zu regeln. Siehe die Erklärung des schweizerischen Rechtsvertreters hiernach.
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