Gebührenordnung Schloss Waldegg (436.914.31)
CH - SO

Gebührenordnung Schloss Waldegg

1 Gebührenordnung Schloss Waldegg (Anhang zur Betriebsordnung Schloss Waldegg) Schloss Waldegg in Feldbrunnen-St. Niklaus ist im Besitze des Kantons Solothurn und wird als Museum, Kultur- und Begegnungszentrum geführt. Der Betrieb von Schloss Waldegg ist Teil des Globalbudgets des kantonalen Amtes für Kultur und Sport. Zu den Leistungen auf Schloss Waldegg gehö- ren auch kommerzielle Angebote wie Apéroanlässe und Seminarien. Für die damit verbundene Nutzung der Waldeggscheune und der diversen Räume im Schlossgebäude werden Gebühren erhoben. Seit Juni 2005 kön- nen auch die Orangerie und der Orangeriegarten für öffentliche und pri- vate Anlässe genutzt werden. - In den Gebühren sind elektrische Energie, Wasser und Heizung inbegrif- fen. Der über den Normalgebrauch hinausgehende Bedarf wird separat verrechnet. - Bei personellen Leistungen wird im Minimum eine Stunde verrechnet. Angebrochene Stunden werden voll verrechnet. - Sind für eine Leistung keine Gebührensätze definiert, werden sie ähnli- chen Positionen zugeordnet. Eintrittsgebühren Museum: a) während den regulären Öffnungszeiten: Franken Erwachsene 6.00 Inhaber/innen Carte jeunes, Schüler/innen und Studenten/innen, AHV, Militär Gruppen ab 10 Mitgliedern je Mitglied 4.00 Familien (ein oder zwei Elternteile mit ihren Kindern) 10.00 b) ausserhalb der regulären Öffnungszeiten: pro Person (sofern bewilligt) 10.00 c) Schulklassen in Begleitung der Lehrkräfte sind von der Eintrittsgebühr befreit. d) Für den ausschliesslichen Besuch der Cafeteria und des Gartens werden keine Eintrittsgebühren erhoben. e) Der Konservator kann in besonderen Fällen eine von der obigen Gebührenfestlegung abweichende Regelung tref- fen.
2 Raum-/Saalmiete (ohne Personalkosten): Franken - Gartensaal für Apéroanlässe, pro Tag 400.00 - Theatersaal für Seminarien und Bankette, pro Tag 700.00 - Scheune für Seminarien, Apéroanlässe und Bankette, pro Tag 500.00 - Schlosshof für diverse Outdooranlässe, pro Tag 500.00 - Barockgarten für Apéroanlässe, pro Tag 700.00 - Orangerie für Seminarien, Apéroanlässe und Bankette, pro Tag 500.00 Personalkosten: Franken - Hausdienste: Museumsaufsichten, Auf- und Abbauten, Rei- nigung, Gästebetreuung, pro Stunde (Abrechnung nach Aufwand) 50.00 - Technische Dienste für Beratungen mit Konzeptarbeiten und Bedienung der technischen Anlagen, pro Stunde (Abrechnung nach Aufwand) 80.00 - Führerinnen und Führer ohne Garten, pro Führung mit Garten, pro Führung

100.00

120.00

- Hochzeitsfotos im Barockgarten, Theatersaal und Galerie ausserhalb der Museumsöffnungszeiten, pro Stunde 100.00 Schlussbestimmungen: - Mit dem schriftlichen Abschluss einer Miete gilt diese Benutzungs- und Gebührenordnung als genehmigt. - Mit dem Vollzug dieser Ordnung wird die Betriebsleitung Schloss Wal- degg beauftragt. - Bei allfälligen Streitigkeiten aus den Mietverträgen gilt der Gerichts- stand Solothurn. - Der Leiter Schloss Waldegg ist befugt, in besonderen Fällen Gebühren teilweise oder ganz zu erlassen. Vom Regierungsrat am 21. November 2006 genehmigt (RRB Nr.
2006/2094). Inkrafttreten am 1. Januar 2007.
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