Verwaltungszuschuss zur Ergänzung der Bischofsbesoldung (423.378.21)
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Verwaltungszuschuss zur Ergänzung der Bischofsbesoldung

1 Verwaltungszuschuss zur Ergänzung der Bischofsbesoldung Beschluss der Diözesan-Konferenz vom 5. Oktober 1931

1. Dem Bischof von Basel und Lugano

1 ) wird als Ergänzung der ursprüng- lich (1828 bzw. 1830) 10’000 Franken alter Währung = 14’334 Franken neuer Währung festgesetzten, durch den von sämtlichen hohen Diözesan- ständen angenommenen Beschluss der Diözesan-Konferenz vom 9. Januar
1918 auf jährlich 20’000 Franken jetziger Währung erhöhten Besoldung
2 ) ein Zuschuss an die Verwaltungsauslagen des Ordinariates im Betrage von jährlich 10’000 Franken gewährt, womit sich das durch die hohen Stände zu tragende bischöfliche Einkommen auf insgesamt 30’000 Franken er- höht.

2. Der Verwaltungszuschuss ist, gleich wie der übrige Besoldungsbetrag,

auf die einzelnen Diözesanstände entsprechend den Anteilen derselben an der bisherigen Besoldung, das heisst gemäss dem durch Beschluss der Diözesan-Konferenz vom 18./27. Oktober 1830 vereinbarten Massstab, zu repartieren.
3 )

3. Der bewilligte Verwaltungszuschuss ist für die Zeit vom 1. Januar 1932

an auszurichten.

4. Dieser Beschluss der Diözesan-Konferenz unterliegt der Genehmigung

durch die Regierungen der hohen Diözesanstände beziehungsweise hin- sichtlich des Kantons Aargau der Genehmigung durch die dortigen zu- ständigen Instanzen.
4 ) Er erhält Verbindlichkeit mit dem Eingang der die Annahme bekundenden Erklärungen der sämtlichen Stände beim Regie- rungsrat des Diözesantorortes Solothurn, sowie der Feststellung des Er- gebnisses und der Notifikation desselben durch die Vorortsbehörde an die übrigen Stände.

5. Den einzelnen hohen Diözesanständen wird empfohlen, ihr Beitragsbe-

treffnis, das sich aus der Gewährung der Verwaltungszulage zur Ergän- zung des bischöflichen Einkommens ergibt, rückwirkend auch für das laufende Jahr auszurichten, sofern und soweit sie dies als angemessen erachten und bei ihnen der nachträglichen Auszahlung für das Jahr 1931 nicht Schwierigkeiten entgegenstehen. ________________
1 ) Heute «Bischof von Basel».
2 ) Heutige Besoldung in 423.378.1.
3 ) Heutiger Verteilschlüssel in 423.355.1.
4 ) Genehmigung von allen Ständen: SO RRB vom 20. Oktober 1931; LU RRB vom

26. Oktober 1931. BE RRB vom 6. November 1931; ZG RRB vom , 2. November

1931; AG Beschluss des Synodalrates vom 15. Oktober 1931; TG RRB vom

16. November 1931; BL RRB vom 16. Dezember 1931.

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