Beschluss über Hausierpatente
IX B/25/2 Beschluss über Hausierpatente Vom 11. Februar 1926 (Stand 11. Februar 1926) (RR 11. Februar 1926)
Art. 1
1 Hausierpatente für den Betrieb eines Handwerkes im Umherziehen (Art. 2 Bst. c des Gesetzes betr. die Handelspolizei) 1 ) dürfen nur an solche Personen verabfolgt werden, welche samt ihren Angehörigen die Nacht in Räumen zubringen, die zu Wohnzwecken bestimmt sind. 1) GS IX B/25/1 LB 5 181 1
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