Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-BAFU)
Art. 1 Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
Art. 2 Vorübergehende Aufhebung des Einfuhrverbots
Art. 2 a ³ Als gleichwertig anerkannte spezifische Voraussetzungen für die Einfuhr
Art. 3 ⁵ Massnahmen gegen neue Schadorganismen
Art. 4 ⁷ Besondere Massnahmen bei erhöhtem phytosanitärem Risiko
Art. 5 Inkrafttreten
Anhang 1 ⁹
Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
1 Entsprechung von Ausdrücken
Europäische Union | Schweiz |
| |
| Schweiz |
| Schweiz |
| Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst (EPSD) |
| Kantone |
| Einfuhr aus einem Drittland in die Schweiz |
| Befallsherd |
| Tilgung |
| Fokuszone |
| |
| Suisse |
| Service phytosanitaire fédéral (SPF) |
| Cantons |
| Importation en provenance d’un pays tiers |
| Foyer d’infestation |
| |
| Svizzera |
| Svizzera |
| Servizio fitosanitario federale (SFF) |
| Cantoni |
| Stati terzi secondo l’art. 2 lett. k OSalV |
| Importazione in Svizzera d’uno Stato terzo |
| Focolaio d’infestazione |
2 Anwendbares Recht
Europäische Union | Schweiz |
Richtlinie 92/90/EWG der Kommission vom 3. November 1992 über die Verpflichtungen der Erzeuger und Einführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen sowie über die Einzelheiten ihrer Registrierung, ABl. L 344 vom 26.11.1992, S. 38. | Art. 76–82 PGesV |
Richtlinie 92/105/EWG der Kommission vom 3. Dezember 1992 über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft zu verwendenden Pflanzenpässe, zur Festlegung des Verfahrens für ihre Ausstellung sowie der Kriterien und des Verfahrens betreffend Austauschpässe, ABl. L 4 vom 8.1.1993, S. 22. | Art. 83–88 PGesV |
Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Massnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1. | PGesV |
| Art. 7 Abs. 2 und 3 PGesV-WBF-UVEK¹⁰ |
| Art. 43 Abs. 1, 46 und 49 Abs. 1 und 4 PGesV |
| Art. 43 Abs. 2 bis 4 und Art. 64 PGesV |
Richtlinie 2004/103/EG der Kommission vom 7. Oktober 2004 zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen und Gesundheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG des Rates genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die an einem anderen Ort als dem Ort des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft oder an einem nahe gelegenen Ort durchgeführt werden können. ABl. L 313 vom 12.10.2004, S 16. | Art. 47 Abs. 2 PGesV |
Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates, ABl. L 317 vom 23.11.2016, S. 4. | |
| Art. 104 Abs. 1 und 2 Bst. a PGesV |
| Art. 104 Abs. 2 Bst. a PGesV |
| Art. 23 PGesV |
| Art. 7 Abs. 1 PGesV |
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission vom 28. November 2019 zur Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 690/2008 der Kommission sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission, ABl. L 319 vom 10.12.2019, S. 1. | |
| Anh. 1 PGesV-WBF-UVEK |
| Anh. 3 PGesV-WBF-UVEK |
| Anh. 4 PGesV-WBF-UVEK |
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Anhang 2 ¹¹
Vorübergehend vom Einfuhrverbot ausgenommene Waren, Einfuhrbedingungen und Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
1 Auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltene Pflanzen von Chamaecyparis Spach, Juniperus L. und Pinus L. mit Ursprung in der Republik Korea
1.1 Vorübergehende Ausnahme vom Einfuhrverbot
1.2 Anmeldung von Einfuhrsendungen
1.3 Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
1.4 Besondere Bestimmung
2 Auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltene Pflanzen von Chamaecyparis Spach, Juniperus L. und Pinus L. mit Ursprung in Japan
2.1 Vorübergehende Ausnahme vom Einfuhrverbot
2.2 Anmeldung von Einfuhrsendungen
2.3 Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
2.4 Besondere Bestimmung
Anhang 2a ¹⁵
Waren, für deren Einfuhr aus Drittländern als gleichwertig anerkannte spezifische Voraussetzungen gelten
1 Holz von Fraxinus L., dessen Ursprung Kanada ist oder das dort verarbeitet wurde
1.1 Als gleichwertig anerkannte spezifische Voraussetzungen
1.2 Geltungsdauer der als gleichwertig anerkannten spezifischen Voraussetzungen
2 Holz von Fraxinus L., dessen Ursprung die Vereinigten Staaten von Amerika sind oder das dort verarbeitet wurde
2.1 Als gleichwertig anerkannte spezifische Voraussetzungen
2.2 Geltungsdauer der als gleichwertig anerkannten spezifischen Voraussetzungen
Anhang 3 ¹⁹
Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von neuen, potenziell besonders gefährlichen Schadorganismen, die nicht in Anhang 1 PGesV-WBF-UVEK ²⁰ aufgeführt sind
1 Phytophthora ramorum Werres, De Cock & Man in ’t Veld sp. nov.
1.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
1.2 Besondere Bestimmungen
2 ...
Anhang 4 ²²
Besondere Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen nach Anhang 1 PGesV‑WBF-UVEK bei erhöhtem phytosanitärem Risiko
1 Waren mit Holzverpackungsmaterial aus Drittländern
1.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
1.2 Besondere Bestimmungen
HS-Code/Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
Salz, Schwefel, Erden und Steine, Gips, Kalk und Zement | |
2506 | Quarze (andere als natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2514 | Schiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2515 | Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werk- oder Hausteine aus Kalkstein mit einem augenscheinlichen Schüttgewicht von 2,5 oder mehr und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2516 | Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werk- oder Hausteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2517 | Steine, Kies, zerkleinerte Steine, der gewöhnlich zum Betonieren oder zur Beschotterung im Strassen- oder Bahnbau oder zu anderen Beschotterungen verwendeten Art, Kiesel und Feuerstein (Flint), auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacke oder ähnlichen Industrieabfällen, auch im ersten Teil dieser Nummer erfasste Stoffe enthaltend; Teermakadam; Körner, Splitt und Pulver von Steinen der Nrn. 2515 oder 2516, auch wärmebehandelt |
2518 | Dolomit, auch gesintert oder gebrannt, einschliesslich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse |
2521 | Kalksteine, wie sie üblicherweise als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendet werden |
2526 | Natürlicher Speckstein, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Talk |
Holz, Holzkohle und Holzwaren | |
4401 | Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder in ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Scheiten, Briketts, Pellets oder ähnlichen Formen agglomeriert |
4415 | Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln (Haspel) aus Holz; Paletten, Boxpaletten und andere Ladeplatten, aus Holz; Palettenrahmen aus Holz |
4418 | Bauschreiner- und Zimmermannsarbeiten, einschliesslich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellage, zusammengesetzte Fussbodenplatten und Schindeln, aus Holz |
4421 | Andere Waren aus Holz |
Kork und Korkwaren | |
4504 | Presskork (mit oder ohne Bindemittel hergestellt) und Waren aus Presskork |
Papiere und Pappen; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe | |
4823 | Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auf Format zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern |
Kopfbedeckungen und Teile davon | |
6501 | Hutstumpen, weder geformt noch mit Randbearbeitung, Hutplatten, Manchons (Zylinder) auch aufgeschnitten, aus Filz, zum Herstellen von Hüten |
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen | |
6801 | Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer) |
6802 | Bearbeitete Werk- oder Hausteine (andere als Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen solche der Nr. 6801; Würfel, Steinchen und ähnliche Waren für Mosaike, aus Naturstein (einschliesslich Schiefer), auch auf Unterlage; Körner, Splitter und Pulver von Naturstein (einschliesslich Schiefer), künstlich gefärbt |
6803 | Naturschiefer, bearbeitet, und Waren aus Naturschiefer oder Pressschiefer |
6804 | Mühlsteine und ähnliche Waren, ohne Gestelle, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch, und Teile davon, aus Naturstein, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder aus Keramik, auch mit Teilen aus anderen Stoffen |
6810 | Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch armiert |
6811 | Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder dergleichen |
6815 | Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschliesslich Kohlenstofffasern und Waren daraus sowie Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Keramische Waren | |
6901 | Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsaurem Fossilienmehl (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsauren Erden |
6902 | Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche keramische Bauteile, andere als solche aus kieselsaurem Fossilienmehl oder aus ähnlichen kieselsauren Erden |
6904 | Backsteine zu Bauzwecken, Hourdis, andere Deckensteine und ähnliche Waren, aus Keramik |
6905 | Dachziegel, Kaminteile, Rauchleitungen, Bauverzierungen, aus Keramik, und andere Baukeramik |
6906 | Rohre, Rinnen und Zubehör zu Rohren, aus Keramik |
6907 | Fliesen, Boden- und Wandplatten, aus Keramik; Würfel, Steinchen und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage; Stücke für die Endbearbeitung aus Keramik |
6912 | Geschirr, andere Haushalt- oder Hauswirtschaftsartikel und Hygiene- oder Toilettenartikel, aus anderer Keramik als Porzellan |
6914 | Andere Waren aus Keramik |
Glas und Glaswaren | |
7003 | Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, aber nicht anders bearbeitet |
7004 | Gezogenes oder geblasenes Glas, in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, aber nicht anders bearbeitet |
7005 | Float-Glas und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, aber nicht anders bearbeitet |
7006 | Glas der Nrn. 7003, 7004 oder 7005, gebogen, facettiert, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, aber weder gerahmt noch in Verbindung mit anderem Material |
7007 | Sicherheitsglas, aus gehärtetem Glas oder mehrschichtigem Glas (Verbundglas) |
7008 | Isolierverglasungen, mehrschichtig |
7009 | Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschliesslich Rückspiegel |
Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine, Schmucksteine oder dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen | |
7108 | Gold (einschliesslich platiniertes Gold), in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver |
7110 | Platin, in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver |
Eisen und Stahl | |
7210 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen |
Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl | |
7303 | Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen |
7304 | Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl |
7305 | Andere Rohre (z.B. geschweisst oder genietet), mit kreisförmigem Querschnitt, mit einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl |
7306 | Andere Rohre und Hohlprofile (z.B. geschweisst, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergefügten Rändern), aus Eisen oder Stahl |
7307 | Zubehör zu Rohren (z.B. Verbindungsstücke, Kniestücke, Muffen), aus Gusseisen, Eisen oder Stahl |
7313 | Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, aus Eisen oder Stahl, der für Zäune oder Einfriedungen verwendeten Art |
7317 | Stifte, Nägel, Reissnägel, zugespitzte Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern und ähnliche Waren, aus Gusseisen, Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen solche mit Kopf aus Kupfer |
7318 | Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Hakenschrauben, Nieten, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschliesslich Federringscheiben) und ähnliche Waren, aus Gusseisen, Eisen oder Stahl |
Kupfer und Waren daraus | |
7411 | Rohre aus Kupfer |
7412 | Zubehör zu Rohren (z.B. Verbindungsstücke, Kniestücke, Muffen), aus Kupfer |
7415 | Stifte, Nägel, Reissnägel, zugespitzte Krampen und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kopf aus Kupfer; Schrauben, Bolzen, Muttern, Hakenschrauben, Nieten, Splinte, Stifte, Keile, Unterlegscheiben (einschliesslich Federringscheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer |
Aluminium und Waren daraus | |
7608 | Rohre aus Aluminium |
7609 | Zubehör zu Rohren (z.B. Verbindungsstücke, Kniestücke, Muffen), aus Aluminium |
Andere unedle Metalle; Cermets; Waren aus diesen Stoffen | |
8101 | Wolfram und Waren daraus, einschliesslich Abfälle und Schrott |
8102 | Molybdän und Waren daraus, einschliesslich Abfälle und Schrott |
Werkzeuge, Messerschmiedewaren, Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile von diesen Waren, aus unedlen Metallen | |
8205 | Handwerkzeuge (einschliesslich Glasschneidediamanten) anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, andere als solche, die Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen oder Wasserstrahlschneidemaschinen darstellen; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate für Hand- oder Fussbetrieb |
Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile dieser Maschinen oder Apparate | |
8407 | Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren) |
8424 | Mechanische Apparate (auch handbetrieben) zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und dergleichen |
8465 | Werkzeugmaschinen (einschliesslich Maschinen zum Nageln, Heften, Verleimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen |
8467 | Von Hand zu führende, pneumatisch, hydraulisch oder mit eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene Werkzeuge |
Elektrische Maschinen und Apparate und andere elektrotechnische Waren sowie Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und Fernsehtonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte sowie Teile und Zubehör für diese Geräte | |
8544 | Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschliesslich Koaxialkabel) und andere isolierte Leiter für die Elektrotechnik, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen: |
Automobile, Traktoren, Motorräder, Fahrräder und andere Landfahrzeuge; Teile und Zubehör dazu | |
8708 | Teile und Zubehör für Motorfahrzeuge der Nrn. 8701 bis 8705 |
2 Anoplophora chinensis (Forster)
2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
2.2 Besondere Bestimmungen
3 Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et al.
3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
3.2 Besondere Bestimmungen
4 Anoplophora glabripennis (Motschulsky)
4.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
4.2 Besondere Bestimmungen
HS-Code/Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
4401.1200 | Brennholz aus anderem als Nadelholz, in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen |
4401.2200 | Holz von anderen als Nadelbäumen, in Form von Plättchen oder Schnitzeln |
ex 4401.4000 | Holzabfälle und Holzausschuss (ausser Sägespänen), nicht zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst |
ex 4403.1290 | Rohholz, mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen |
4403.9300 | Buchenholz (Fagus spp.), mit einer grössten Querschnittdimension von 15 cm oder mehr, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen |
4403.9400 | Anderes Buchenholz (Fagus spp.), auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen |
4403.9500 | Birkenholz (Betula spp.), mit einer grössten Querschnittdimension von 15 cm oder mehr, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen |
4403.9600 | Anderes Birkenholz (Betula spp.), auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen |
4403.9700 | Pappelholz (Populus spp.), auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen |
ex 4403.9900 | Anderes Rohholz als Nadelholz oder tropische Hölzer, (ausgenommen Buche (Fagus spp.), Pappel (Populus spp.) oder Birke (Betula spp.)) auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet |
ex 4404.2000 | Von anderen als Nadelbäumen stammende Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt |
4406 | Bahnschwellen aus Holz |
4407.9200 | Buchenholz (Fagus spp.) in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder durch verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm |
4407.93 | Ahornholz (Acer spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder durch verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm |
4407.95 | Eschenholz (Fraxinus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder durch verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm |
4407.96 | Birkenholz (Betula spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder durch verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm |
4407.97 | Pappelholz (Populus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder durch verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm |
ex 4407 99 | Holz, anderes als Nadelholz, (ausgenommen Buche (Fagus spp.), Ahorn (Acer spp.), Esche (Fraxinus spp.), Birke (Betula spp.) oder Pappelholz (Populus spp.)), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder durch verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm |
9406.1000 | Vorgefertigte Gebäude aus Holz |