Verordnung über den Abzug der Beerdigungskosten für die Berechnung der Erbschaftsst... (635.2.15)
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Verordnung über den Abzug der Beerdigungskosten für die Berechnung der Erbschaftssteuer

Verordnung über den Abzug der Beerdigungskosten für die Berechnung der Erbschaftssteuer vom 14.10.2008 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2008) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 22 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes vom 14. September
2007 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG); auf Antrag der Finanzdirektion, beschliesst:

Art. 1

1 Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer und der entsprechenden Gemeinde-Zusatzabgabe werden die Beerdigungskosten im Betrag von
10'000 Franken pauschal in Abzug gebracht. Gegen Vorweisen von Belegen können Beerdigungskosten bis zum Höchstbetrag von 15'000 Franken abge - zogen werden.

Art. 2

1 Der Beschluss vom 12. Januar 1988 über den Abzug der Beerdigungskosten für die Berechnung der Einregistrierungsgebühren (SGF 635.2.15) wird auf - gehoben.

Art. 3

1 Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft ge - setzt.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
14.10.2008 Erlass Grunderlass 01.01.2008 2008_111 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 14.10.2008 01.01.2008 2008_111
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