Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Ne... (VII B/2/5)
CH - GL

Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke

VII B/2/5 Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke Vom 4. Mai 2003 (Stand 4. Mai 2003) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 2003)
Art. 1
1 Die Landsgemeinde gewährt für den Neubau der Mensa und für die Sanie - rung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Zie - gelbrücke einen Kredit von 14,77 Millionen Franken (Preisstand April 2002).
Art. 2
1 Zur Finanzierung erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Pro - zent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2004.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.
Art. 4
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. SBE VIII/8 448 1
Markierungen
Leseansicht