Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung (439.61)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung

1 439.61 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung vom 08.09.2008 (Stand 01.08.2009) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.61-1 veröffentlichten Westschweizer Schulvereinbarung vom 21. Juni 2007 bei.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Westschweizer Schulver einbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Ver fahrens und der Organisation handelt.

Art. 3

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Westschweizer Schulvereinbarung ge mäss Artikel 31 zu kündigen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Art. 5

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 8. September 2009 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
09-23
439.61 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
08.09.2008 01.08.2009 Erlass Erstfassung 09-23
3 439.61 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 08.09.2008 01.08.2009 Erstfassung 09-23
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