Beschluss über die Gebühren für die offiziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung
1 Beschluss vom 11. November 1992 über die Gebühren für die offi ziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 6 Abs. 2 un d 25 Abs. 3 des Einführungsgesetzes vom 19. September 1985 zum Bundesgesetz über die Berufsbildung; auf Antrag der Volkswirtschafts-, Verkehrs- und Energiedirektion, beschliesst:
Art. 1
Das Amt für Berufsbildung erhe bt die folgenden Gebühren: a) offizielle Formulare für den Anschluss der Lehrverträge 40.– b) offizielle Formulare für den Abschluss der
Art. 2
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
1bis Die Anwendung dieses Beschlusses wird während des Schuljahrs
2002/2003 ausgesetzt.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.
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