Beschluss über die Gebühren für die offiziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung (420.16)
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Beschluss über die Gebühren für die offiziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung

1 Beschluss vom 11. November 1992 über die Gebühren für die offi ziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 6 Abs. 2 un d 25 Abs. 3 des Einführungsgesetzes vom 19. September 1985 zum Bundesgesetz über die Berufsbildung; auf Antrag der Volkswirtschafts-, Verkehrs- und Energiedirektion, beschliesst:

Art. 1

Das Amt für Berufsbildung erhe bt die folgenden Gebühren: a) offizielle Formulare für den Anschluss der Lehrverträge 40.– b) offizielle Formulare für den Abschluss der

Art. 2

1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
1bis Die Anwendung dieses Beschlusses wird während des Schuljahrs
2002/2003 ausgesetzt.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.
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