Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU)
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU) (KRB ITSec4KMU) Vom 31. März 2022 (Stand 11. Juni 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung 1 , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» mit Standort im Kanton Zug mit maximal 1,385 Millionen Franken.
2 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten der Organisation des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz».
§ 2
1 Der Beitrag wird gestaffelt bis 2026 an den Verein «ITSec4KMU - Cyber - sicherheit Schweiz» ausgerichtet.
2 Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrich - tung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.
§ 3
1 Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 31.03.2022 11.06.2022 Erlass Erstfassung GS 2022/033
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 31.03.2022 11.06.2022 Erstfassung GS 2022/033
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