Verordnung zur Änderung des kantonalen Richtplans (710.34)
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Verordnung zur Änderung des kantonalen Richtplans

Verordnung zur Änderung des kantonalen Richtplans vom 14.12.2009 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2010) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung; gestützt auf die Raumplanungsverordnung des Bundes vom 28. Juni 2000; gestützt auf das Raumplanungs- und Baugesetz vom 9. Mai 1983 (RPBG); gestützt auf die Verordnung vom 10. Juni 2002 über die Annahme des kantonalen Richtplans; in Erwägung: Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen betreffen das folgende Thema des kantonalen Richtplans: Abfallbewirtschaftung. Auf Antrag der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, beschliesst:

Art. 1

1 Die Änderungen des Themas Abfallbewirtschaftung des kantonalen Richt - plans werden angenommen.

Art. 2

1 Der geänderte Richtplantext des oben genannten Themas ersetzt den Richtplantext vom 10. Juni 2002.

Art. 3

1 Der geänderte erläuternde Bericht des oben genannten Themas ersetzt den erläuternden Bericht vom 10. Juni 2002.

Art. 4

1 Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion wird mit dem Vollzug die - ser Verordnung beauftragt.

Art. 5

1 Die Änderungen im Richtplan werden dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet und den Inhabern des kantonalen Richtplans zur Kenntnisnah - me zugestellt.

Art. 6

1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Genehmigung Die Änderungen des Themas «Abfallbewirtschaftung» sind vom Eidgenössi - schen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am
05.11.2015 genehmigt worden.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
14.12.2009 Erlass Grunderlass 01.01.2010 2009_142 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 14.12.2009 01.01.2010 2009_142
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