Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
1 Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) KRB Nr. RG 145a/2009 vom 3. November 2009 Der Kantonsrat von Solothurn, gestützt auf Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 36 Absatz 1 Buchsta- be b, Artikel 72 Absatz 1 und Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe c der Verfas- sung des Kantons Solothurn (KV) vom 8. Juni 1986
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
11. August 2009 (RRB Nr. 2009/1412)
beschliesst:
1. Der Kanton Solothurn tritt der interkantonalen Vereinbarung über die
computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS- Konkordat) bei.
2. Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn mindestens zwei weitere Kantone
der Vereinbarung beitreten, frühestens jedoch am 1. Januar 2010.
3. Der Kantonsrat kann die Vereinbarung kündigen und Änderungen
genehmigen.
4. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
5. Die Staatskanzlei wird beauftragt, der Konferenz der Kantonalen Justiz-
und Polizeidirektorinnen und -direktoren den Beitrittsbeschluss zu notifizieren. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 19. Februar 2010 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am 1. Mai 2010. Publiziert im Amtsblatt vom 30. April 2010. ________________
1 ) BGS 111.1.
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