Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionä... (741.3)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG

Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK- Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Vom 28. Mai 2020 (Stand 1. Januar 2021) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. i der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, den NOK-Gründungsvertrag vom 22. April 1914 zu kündigen.
2 Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Aktionärbindungsvertrag der Ak - tionäre der Axpo Holding AG vom 20. November 2018, mit formalen Er - gänzungen vom 23. Januar 2019, abzuschliessen.
§ 2
1 Für die Umwandlung des Aktienanteils des Kantons Zug an der Axpo Hol - ding AG vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen (mit dem Ziel, die Be - teiligung zu verkaufen) bedarf es als Ausnahme zu § 35 Abs. 2 Bst. e des Fi - nanzhaushaltgesetzes 2 ) der Zustimmung des Kantonsrats.
§ 3
1 Nach Ablauf der achtjährigen Vertragszeit des Aktionärbindungsvertrags vom 20. November 2018, mit formalen Ergänzungen vom 23. Januar 2019, braucht es für eine Zustimmung zu Vertragsänderungen und/oder einer Kün - digung des Aktionärbindungsvertrags einen Beschluss des Kantonsrats. 1) BGS 111.1 2) BGS 611.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 28.05.2020 01.01.2021 Erlass Erstfassung GS 2020/047
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 28.05.2020 01.01.2021 Erstfassung GS 2020/047
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