Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten; Bewilligung eines Rahmenkredites
Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten; Bewilligung eines Rahmenkredites Vom 13. Mai 1992 (Stand 13. Mai 1992) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 37 Absatz 1 litera c) in Verbindung mit Artikel 74 lite - ra b) der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 gestützt auf Abschnitt A, Ziffern 1 und 6 und Abschnitt B, Ziffer 2 der Spi - talvorlage VI vom 23. Juni 1974
1 ) beschliesst:
§ 1
1 Das Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten wird genehmigt. Zusätzlich werden folgende Optionen bewilligt: Der An - bau Mehrzweckraum im Betrag von 1 Million Franken sowie der Einbau von je einer Wohnküche in den Stockwerken des Personalhauses im Betrag von total 800'000 Franken.
§ 2
1 Zur Deckung der Aufwendungen der Projektierung und Realisierung des Um- und Ausbaus des Akutbereichs wird ein Rahmenkredit von
254'623'000 Franken bewilligt (Stand Zürcher Baukostenindex vom 1. April
1991 = 911,2 Punkte).
§ 3
1 Der Objektkredit verändert sich um die teuerungsbedingten Mehr- oder Minderkosten, um allfällige Kostenänderungen bei der geschützten Opera - tionsstelle aufgrund des neuen Zivilschutz-Leitbildes 1995 sowie um allfälli - ge Beiträge Dritter für den Mehrzweckraum.
§ 4
1 Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.
§ 5
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1) BGS 817.11 . GS 92, 473
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