Dekret über Promulgation der päbstlichen Bulle (410.333)
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Dekret über Promulgation der päbstlichen Bulle

1 410.333 Dekret über Promulgation der päbstlichen Bulle vom 11.08.1828 (Stand 17.08.1828) Wir Schultheiss und Rat der Stadt und Republik Bern, tun kund hiermit und ge ben zu vernehmen:

Art. 1

1 Da die päbstliche Bulle vom 7. Mai 1828, welche mit den Worten inter preci pua etc. etc. beginnt, in ihren wesentlichen Bestimmungen mit der zwischen den löbl. Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug und dem päbstlichen Stuh le unterm 26. März 1828 geschlossenen Konvention über die neue Begrenzung und Einrichtung des Bistums Basel übereinstimmt, so erteilen Wir derselben, in Folge Vollmacht UrGhhrn. und Obern vom 24. April dieses Jahres, die landes herrliche Genehmigung ohne dass jedoch aus derselben auf irgend eine Weise etwas abgeleitet werde, was den Hoheitsrechten der Regierung nachteilig sein möchte, oder den Landesgesetzen und Regierungsverordnungen, auch weder noch den Befugnissen des Bischofs selbst, oder den in der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestehenden Kirchenverhältnissen beider Konfessionen und, für den Kanton Bern insbesonders, der evengelischen Konfession und Kir che entgegen wäre, mit dem Befehl, dass vorstehendes Dekret in allen katholi schen Gemeinden des Leberbergs durch einen Civilbeamten, Sonntags den
17. dieses Monats, nach beendigtem Gottesdienst, sowie nach Verlesung der päbstlichen Bulle bekannt gemacht werde.
2 Endlich dann wird sowohl die Konvention vom 26. März 1828, als das vorste hende Promulgationsdekret der Sammlung der Gesetze und Dekrete beige rückt werden. Gegeben in Bern, 11. Augstmonat 1828 Der Amts schultheiss: Fischer Der Ratsschreiber: Wurstemberger * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
410.333 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
11.08.1828 17.08.1828 Erlass Erstfassung
3 410.333 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 11.08.1828 17.08.1828 Erstfassung
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