Staatsbeitrag an die Schule für Sozialarbeit in Solothurn
1 Staatsbeitrag an die Schule für Sozialarbeit in Solothurn RRB vom 7. Mai 1975
1. § 75 des Gesetzes über die Berufsbildung vom 6. Juni 1971 wird auch
auf die Schule für Sozialarbeit in Solothurn als anwendbar erklärt.
2. ...
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1 ) Ziff. 2 wird nicht abgedruckt; vgl. § 2 lit. c G über die Herausgabe einer Berei- nigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober 1968.
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