Bezeichnung des Obergerichts als Stundungsgericht, Konkursgericht und Nachlassbehö... (125.757.1)
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Bezeichnung des Obergerichts als Stundungsgericht, Konkursgericht und Nachlassbehörde für Banken und Sparkassen

1 Bezeichnung des Obergerichts als Stundungsgericht, Konkursgericht und Nachlassbehörde für Banken und Sparkassen RRB vom 23. April 1935 Das Obergericht wird als Stundungsgericht für die Bankenstundung, als Konkursgericht für den Bankenkonkurs und als Nachlassbehörde für das Nachlassverfahren von Banken bezeichnet.
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