Gebührenreglement der Postkommission
vom 26. August 2013 (Stand am 15. Oktober 2013) Vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation genehmigt am 19. September 2013
Die Postkommission (PostCom),
gestützt auf Artikel 77 Absatz 3 der Postverordnung vom 29. August 2012¹ (VPG),
beschliesst:
¹ SR 783.01
Art. 1 Gegenstand
¹ Dieses Reglement regelt:
a. die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen der PostCom und des Fachsekretariats der PostCom;
b. die Verfahrens- und Behandlungsgebühren der Schlichtungsstelle nach Artikel 71 VPG.
² Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004².
² SR 172.041.1
Art. 2 Grundsätze
¹ Die PostCom legt die Gebühr im Einzelfall nach den Gebührenansätzen nach Artikel 3 fest. Sie berücksichtigt dabei die konkreten Umstände und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
² Sie kann die Gebührenansätze jeweils auf den nächstfolgenden Jahresanfang an den Landesindex der Konsumentenpreise ohne Genehmigung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation anpassen, sofern der Anstieg des Index nach Inkrafttreten dieses Reglements oder nach der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt.
Art. 3 Gebührenansätze
Der Gebührenansatz für eine Arbeitsstunde beträgt:
| Fr. 105.– |
| Fr. 180.– |
| Fr. 200.– |
| Fr. 250.– |
Art. 4 Gebührenpflichtige Leistungen der PostCom
¹ Die PostCom erhebt eine Gebühr für:
| nach Zeitaufwand | |
| nach Zeitaufwand | |
| nach Zeitaufwand | |
| nach Zeitaufwand | |
| nach Zeitaufwand | |
| nach Zeitaufwand | |
| Fr. 200.– | |
| Fr. 200.– | |
| nach Zeitaufwand |
² In allen anderen Fällen erhebt sie die Gebühr nach Zeitaufwand.
³ SR 783.0
Art. 5 Gebührenpflichtige Leistungen der Schlichtungsstelle
¹ Die Behandlungsgebühr nach Artikel 71 Absatz 1 VPG beträgt Fr. 20.–.
² Die Verfahrensgebühr nach Artikel 71 Absatz 2 VPG wird nach Zeitaufwand festgelegt. Der Gebührenansatz für eine Arbeitsstunde beträgt Fr. 250.–.
Art. 6 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 15. Oktober 2013 in Kraft.
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