Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des OYM-Co... (417.2)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des OYM-Colleges

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des OYM-Colleges Vom 27. Juni 2019 (Stand 1. Oktober 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung 1 , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung mit Standort im Kanton Zug an die OYM College AG mit 1 Million Franken.
§ 2
1 Der Beitrag wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Colleges am Standort Cham ausgerichtet.
§ 3
1 Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 27.06.2019 01.10.2019 Erlass Erstfassung GS 2019/056
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 27.06.2019 01.10.2019 Erstfassung GS 2019/056
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