A1 – Regierungsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den Salzverkauf (661.1)
CH - ZG

A1 – Regierungsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den Salzverkauf

661.1 -A1 Regierungsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den Salzverkauf vom 17. Juni 1975 1) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Gesetzes über das Salzregal vom 23. Januar 1975 2) und nach Kenntnisnahme eines Berichtes der Finanzdirektion vom 4. Juni 1975, beschliesst: § 1 Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzver- kauf in der Schweiz vom 22. November 1973 (Anhang) bei, die auf den 1. Oktober 1975 in Kraft tritt. § 2 Bis zum 1. Oktober 1975 erfolgt der Salzverkauf nach der bisherigen Ordnung. § 3 Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt. § 4 Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. 1) GS 20, 571 2) BGS 661.2
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