Richtlinien über die Anwendung von Bevölkerungsprognosen
1 Richtlinien über die Anwendung von Bevölkerungsprognosen RRB vom 1. Mai 1979 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn beschliesst:
1. Die Bevölkerungs- und Beschäftigtenprognose für den Kanton Solo-
thurn (Variante I, optimistische Entwicklungsperspektiven) wird als Grundlage für alle staatlichen Aktivitäten und für alle vom Kanton ganz oder teilweise finanzierten Projekte verbindlich erklärt.
2. Bei Abweichungen von den vorgegebenen Prognosewerten, ist eine
stichhaltige Begründung notwendig.
3. Abweichungen von den vorliegenden Prognosen werden durch das
Kantonale Amt für Raumplanung und die Statistische Abteilung des Fi- nanz-Departementes zuhanden des Regierungsrates beurteilt.
4. Die Amtsstellen, Anstalten und Betriebe werden angehalten, die Bevöl-
kerungs- und Beschäftigungsprognosen anzuwenden.
5. ...
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1 ) Nicht publiziert.
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