Leistung von Beiträgen an Projekte der Entwicklungshilfe ab 1988 (915.12)
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Leistung von Beiträgen an Projekte der Entwicklungshilfe ab 1988

Leistung von Beiträgen an Projekte der Entwicklungshilfe ab 1988 Vom 25. November 1987 (Stand 1. Januar 1988) Der Kantonsrat von Solothurn nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 21. Oktober 1987
1 ) beschliesst:

§ 1

1 Der Kantonsratsbeschluss über Beiträge an Projekte der Entwicklungshilfe vom 9. September 1970
2 ) wird aufgehoben.

§ 2

1 Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat ab 1988 jähr - liche Beiträge an Projekte der Entwicklungshilfe leistet.

§ 3

1 Die Beiträge an die Projekte der Entwicklungshilfe sind in der Staatsrech - nung zu erzeigen.

§ 4

1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1) KRV 1987 S.1218.
2) GS 85,196. GS 90, 1064
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