A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl
                            933.14  -A1  Kantonsratsbeschluss  betreffend Genehmigung der Übereinkunft  zwischen den Kantonen Zürich und Zug  über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen  Grenzabschnitt der Sihl  vom 8. Mai 1947  1)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf § 41 lit. i der Kantonsverfassung  2)  ,  beschliesst:  I.  Der beiliegenden Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug  über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl vom  24./29. April 1947 wird die Genehmigung erteilt.  II.  Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regie-  rungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.  1)  GS 15, 573  2)  BGS 111.1