Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinba... (439.17)
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Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV)

1 439.17 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) vom 06.11.2013 (Stand 01.01.2014) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG 1 ) )auf Antrag der Erziehungsdi rektion, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt detritt der unter der BSG-Nummer 439.17-1 veröffent lichtenr Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 auf den 1. Oktober 2014 bei.

Art. 2

1 Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, gemäss Artikel 2 und 4 FSV festzu legen, a welche Schulen und Studiengänge der Kanton als Standortkanton für den interkantonalen Zugang anbietet, b welche Beiträge für den Studienbesuch vom Wohnsitzkanton der ausser kantonalen Studierenden zu entrichten sind, c von welchen Angeboten und zu welchen Bedingungen der Kanton als Wohnsitzkanton von Studierenden Gebrauch macht.

Art. 3

1 Die Erziehungsdirektion bewilligt die entsprechenden Ausgaben.

Art. 4

1 Die Erziehungsdirektion fasst die Beschlüsse gemäss den Ziffern 2 und 3 erstmals auf den 1. August 2014.

Art. 5

1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
1) BSG 435.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
13-99
439.17 2 Bern, 6. November 2013 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer
3 439.17 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 06.11.2013 01.01.2014 Erlass Erstfassung 13-99
439.17 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 06.11.2013 01.01.2014 Erstfassung 13-99
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