Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Art. 1 Definitionen
Abschnitt I Rückübernahmeverpflichtungen der Republik Moldau
Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
Abschnitt II Rückübernahmeverpflichtungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Art. 4 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
Art. 5 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
Abschnitt III Rückübernahmeverfahren
Art. 6 Grundsätze
Art. 7 Inhalt des Rückübernahmegesuchs
Art. 8 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
Art. 9 Beweismittel bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
Art. 10 Fristen
Art. 11 Rückführungsmodalitäten und Art der Beförderung
Art. 12 Irrtümliche Rückübernahme
Abschnitt IV Durchbeförderung
Art. 13 Grundsätze
Art. 14 Durchbeförderungsverfahren
Abschnitt V Kosten
Art. 15 Beförderungs- und Durchbeförderungskosten
Abschnitt VI Datenschutz und Unberührtheitsklausel
Art. 16 Datenschutz
Art. 17 Unberührtheitsklausel
Abschnitt VII D urchführung und A nwendung
Art. 18 Expertentreffen
Art. 19 Durchführungsprotokoll
Abschnitt VIII Schlussbestimmungen
Art. 20 Räumlicher Geltungsbereich
Art. 21 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung
Für den Micheline Calmy-Rey | Für die Iurie Leanca |
Durchführungsprotokoll
Art. 1 Zuständige Behörden
Art. 2 Rückübernahmegesuch
Art. 3 Weitere Dokumente
Art. 4 Befragung
Art. 5 Rückübernahme- und Durchbeförderungsverfahren
Art. 6 Durchbeförderungsgesuch
Art. 7 Begleitung einer rückzuübernehmenden oder durchzubefördernden Person
Art. 8 Kosten
Art. 9 Sprache
Art. 10 Inkrafttreten, Dauer, Änderung, Suspendierung und Kündigung
Art. 11 Anhänge
Für das Eidgenössische Justiz- und Micheline Calmy-Rey | Für das Ministerium Iurie Leanca |
Anhang 1
Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt
Anhang 2
Liste der Dokumente, deren Vorlage als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit dient
Anhang 3
Liste der Dokumente, die als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
Anhang 4
Liste der Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser gelten
Anhang 5
Rückübernahmegesuch nach Artikel 7 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Angaben der ersuchten Partei: | |
Angaben der ersuchenden Partei: | |
Reise- oder Identitätsdokumente oder Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit; ausstellende Behörde; Gültigkeitsdauer | |
Weitere Informationen nach Anhang 2 des Protokolls |
Anhang 6
Durchbeförderungsgesuch
an | Tel.: |
Fax: | |
von | Tel.: |
Fax: | |
E-Mail: |
Durchbeförderungsgesuch Nr. | 2010 | |||
Name: | ||||
Vorname: | ||||
Geburtsdatum: | m | f | ||
Geburtsort: | ||||
Staatsangehörigkeit: | ||||
Art der Dokumente: | gültig bis: |
Begleitbeamte: |
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nein | 1. | ||
ja | 2. | ||
3. |
Reisedatum: | ||
Routing: | ab | mit: |
an |
| |
ab | mit: | |
an |
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Der Durchbeförderung wird zugestimmt: | ja | nein |