Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb ... (559.12)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

1 559.12 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch vom 19.02.2004 (Stand 01.01.2005) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.12-1 veröffentlichten Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch als Gründungsmitglied bei.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Or ganisation handelt.

Art. 3

1 Der Grosse Rat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 44 zu kündi gen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 19. Februar 2004 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Rychiger Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
04-57
559.12 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
19.02.2004 01.01.2005 Erlass Erstfassung 04-57
3 559.12 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 19.02.2004 01.01.2005 Erstfassung 04-57
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