Abkommen über deutsche Auslandsschulden 1
Art. 1 Billigung der Regelungsbedingungen und der Verfahren
Art. 2 Durchführung des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland
Art. 3 Begriffsbestimmungen
Art. 4 Zu regelnde Schulden
Art. 5 Nicht unter das Abkommen fallende Forderungen
Art. 6 Zahlung und Transfer nach dem Abkommen
Art. 7 Zahlung und Transfer für bestimmte nach dem Jahre 1945 fällig gewordene Verbindlichkeiten
Art. 8 Verbot unterschiedlicher Behandlung
Art. 9 Behandlung von Transferleistungen als Zahlungen für laufende Transaktionen
Art. 10 Beschränkung und Ausschliessung von Zahlungen
Art. 11 Währung der zu zahlenden Beträge
Art. 12 Behandlung von Goldklauseln
Art. 13 Umrechnungskurse
Art. 14 Bestimmungen über Schulden in deutscher Währung
Art. 15 Annahme durch die Gläubiger
Art. 16 Erlöschen der Schuld
Art. 17 Durchsetzung der Rechte der Gläubiger
Art. 18 Verjährungsfristen
Art. 19 Ergänzende Abkommen
Art. 20 Reichsschulden aus mehrseitigen Abkommen
Art. 21 Erneuerung des in Anlage III enthaltenen Kreditabkommens
Art. 22 Sozialversicherungsansprüche
Art. 23 Schulden aus der Privatversicherung
Art. 24 Anwendung des Abkommens auf Berlin
Art. 25 Verfahren bei der Wiedervereinigung Deutschlands
Art. 26 Frühere Abkommen
Art. 27 Vorrang des Abkommens gegenüber seinen Anlagen
Art. 28 Schiedsgerichtshof
Art. 29 Schiedsverfahren nach Anlage I
Art. 30 Beteiligung der Anleihetreuhänder nach Anlage II
Art. 31 Gemischte Kommission nach Anlage IV
Art. 32 Schiedsgericht für Streitigkeiten aus Anlage IV
Art. 33 Streitigkeiten im Zusammenhang mit Entflechtungsverfahren
Art. 34 Konsultation
Art. 35 Inkrafttreten
Art. 36 Beitritt
Art. 37 Ausdehnung des Abkommens auf bestimmte Gebietsteile
Art. 38 Vorbehalte und Einschränkungen
Unterschriften
Anlage I
Vereinbarte Empfehlungen für die Regelung von Reichsschulden und Schulden anderer öffentlich‑rechtlicher Körperschaften
A. Reichsschulden
B. Von den Ländern, Gemeinden und ähnlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gebiete der Bundesrepublik Deutschland ausgegebene, oder garantierte Auslandsschuldverschreibungen
C. Allgemeine Bestimmungen
D. Ansprüche aus Entscheidungen Gemischter Schiedsgerichte
E. Verschiedenes
Unteranlage A zu Anlage I
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ⁶
(gez.) Abs (Hermann J. Abs) | (gez.) R. Auboin Generaldirektor Stellvertreter des Präsidenten |
Unteranlage B zu Anlage I
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien ⁷
Art. 1
RM | |
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erkennt an, dass am 10. Mai 1940 der Belgischen Regierung für die in dem deutsch‑belgischen Abkommen vom 13. Juli 1929 vorgesehenen und bis zum 15. November 1939 an die Konversionskasse gezahlten Annuitäten ein Betrag von gutgeschrieben worden ist. |
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Andererseits sind nicht an die Konversionskasse gezahlt und bleiben als Verbindlichkeit gegenüber der Belgischen Regierung bestehen: | |
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| 224 598 502.82 |
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Für die (gez.) Abs |
(gez.) F. Muuls |
Unteranlage C zu Anlage I
Umtausch der Schuldverschreibungen der Preussischen Äusseren Anleihen von 1926 und 1927
Unteranlage D zu Anlage I
Gemeinsame Erklärung über die Umstellung und Regelung der ausländischen Goldmark‑Anleihen deutscher Gemeinden
(gez.) Hermann J. Abs Leiter der Deutschen Delegation für Auslandsschulden. | (gez.) O. Niemeyer Vorsitzender desVerhandlungsausschusses A der Konferenz über Deutsche Auslandsschulden. |
Unteranlage E zu Anlage I
Briefwechsel über die Regelung der Verbindlichkeiten der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden aus Einzahlungen von Schuldnern im Saargebiet sowie in Österreich, Frankreich, Luxemburg und Belgien
I. Verbriefte Schulden
II. Sonstige Schulden
III. Kleinbeträge
Mit vorzüglicher Hochachtung (gez.) O. Niemeyer, |
Anlage II
Vereinbarte Empfehlungen für die Regelung mittel‑ und langfristiger deutscher Schulden aus privaten Kapitalgeschäften
Art. I Einleitung
Art. II Begriffsbestimmungen
Art. III Unter diese Regelung fallende Schulden
Art. IV Höhe der ausstehenden Schuldbeträge
Art. V Regelungsbedingungen
Art. VI Verschiedene Bestimmungen über Schulden
Art. VII Verfahren für den Abschluss neuer Verträge
Art. VIII Vertretung der Gläubiger
Art. IX Schieds‑ und Vermittlungsausschuss
Art. X Auslagen der Gläubiger, Gläubigervertreter und anderer Personen
Art. XI Inkrafttreten
Unteranlage zu Anlage II
Auslegung des zweiten Absatzes von Ziffer 1 des Artikels IX, Anhang 4 ¹² des Schlussberichts der Konferenz über Deutsche Auslandsschulden
(gez.) N. Leggett Vorsitzender des Verhandlungsausschusses B (gez.) Hermann J. Abs Leiter der Deutschen Delegation für Auslandsschulden |
Anlage III
Vereinbarte Empfehlungen für die Regelung der Stillhalteschulden: Das Deutsche Kreditabkommen von 1952
Unteranlage zu Anlage III
Briefwechsel zwischen Vertretern der Gläubiger und der Schuldner enthaltend zusätzliche Vereinbarungen, die sie in Bezug auf Anlage III getroffen haben
Anlage IV
Vereinbarte Empfehlungen für die Regelung von Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr, gewisser Forderungen aus dem Kapitalverkehr und verschiedener anderer Forderungen
Kapitel A Beschreibung der Forderungen
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5 Ausnahme
Kapitel B Allgemeine Grundsätze
Art. 6 Umstellung auf D-Mark
Art. 7 Fremdwährungsforderungen mit Goldklausel
Art. 8 Umrechnung von Fremdwährungsforderungen in D‑Mark
Art. 9 Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden
Art. 10 Einzahlungen bei der Deutschen Verrechnungskasse
Art. 11 Härteklausel
Art. 12 Rechtsnachfolge in der Forderung und in der Schuld
Art. 13 Gläubigerwechsel
Art. 14 Beitritt des Gläubigers und des Schuldners zur Schuldenregelung. Devisenrechtliche Bestimmungen, Schuldnerverpflichtungen
Art. 15 Regelung von Streitfällen
Art. 16 Gemischte Kommission
Art. 17 Schiedsgericht
Art. 18 Zahlung in D‑Mark
Art. 19 Verwendung gesperrter D‑Mark‑Guthaben
Art. 20 Einfluss der Regelung auf Forderungen
Art. 21 Währungsoptionsklauseln ohne Goldklausel
Art. 22 Zugeständnisse zu Gunsten der Schuldner
Art. 23 Echte Konversionen
Art. 24 Währung, in der zu bezahlen ist
Art. 25 Bereinigungsgesetze für deutsche Wertpapiere
Kapitel C Regelung von alten Handelsforderungen (Art. 1)
Art. 26 Forderungen aus Warenlieferungen (Art. 1 (1))
Art. 27 Forderungen aus Vorauszahlungen auf Warenlieferungen und Dienstleistungen (Art. 1 (2))
Art. 28 Löhne, Gehälter, Pensionen, die auf einem Beschäftigungsverhältnis beruhen, Provisionen (Art. 1 (7))
Art. 29 Leistungen aus der Sozialversicherung (Art. 1 (8))
Art. 30 Forderungen aus dem privaten Versicherungsverkehr (Art. 1 (9))
Art. 31 Sonstige alte Handelsforderungen (Art. 1 (3), (4), (5), (6))
Art. 32 Gemeinsame Bestimmungen für alte Handelsforderungen (Art. 1 (1)–(9))
Kapitel D Regelung von Forderungen aus dem privaten Kapitalverkehr (Art. 2)
Art. 33
Art. 34
Kapitel E Rückständige Erträgnisse aus Vermögensanlagen (Art. 3)
Art. 35
Kapitel F Weitere Geldforderungen (Art. 4)
Art. 36
Unteranlage zu Anlage IV
Gemeinsame Erklärung der deutschen und der schweizerischen Delegation zu den Verhandlungen über die Regelung der Schweizer Frankengrundschulden
(gez.) Paul Leverkuehn | (gez.) Koenig |
Anlage V
Vereinbarte Empfehlungen für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse
Anlage VI
Vereinbarte Empfehlungen für die Verwendung gesperrter D‑Mark‑Guthaben
Anlage VII
Vereinbarung über Goldmarkverbindlichkeiten und Reichsmarkverbindlichkeiten mit Goldklausel, die spezifisch ausländischen Charakter tragen
(gez.) Hermann J. Abs Leiter der Deutschen Delegation für Auslandsschulden. | (gez.) N. Leggett Vorsitzender des Verhandlungsausschusses B |
(gez.) Hermann J. Abs Leiter der Deutschen Delegation für Auslandsschulden. | (gez.) N. Leggett Vorsitzender des Verhandlungsausschusses B |
Unteranlage zu Anlage VII
Vereinbarte Bestimmungen zur Klärung verschiedener Fragen im Zusammenhang mit Anlage VII
(gez.) Hermann J. Abs Leiter der Deutschen Delegation für Auslandsschulden. | (gez.) N. Leggett Vorsitzender des Verhandlungsausschusses B |
Anlage zu der Vereinbarung vom 21. November 1952 über Goldmarkverbindlichkeiten und Reichsmarkverbindlichkeiten mit Goldklausel
Anlage VIII
Vereinbarte Auslegung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens über Deutsche Auslandsschulden
Anlage IX
Satzung des Schiedsgerichtshofes für das Abkommen über Deutsche Auslandsschulden
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Anlage X
Satzung der Gemischten Kommission
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Anhang A
Schriftwechsel vom 6. März 1951 Über die Vereinbarung zwischen den Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland andererseits
A. Schreiben des Bundeskanzlers an die Alliierte Hohe Kommission,
I
II
III
B. Antwortschreiben der Alliierten Hohen Kommission im Namen der Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika an den Bundeskanzler
A. François‑Ponet Für die Regierung der Französischen Republik. | (Gezeichnet) Ivone Kirkpatrick Für die Regierung des Vereinigten Königreichs. | John J. Mc Cloy Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. |